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Schuldenuhr um 254 Mio. Euro zurückgedreht

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 21.02.2024, Jan Vermöhlen

BdSt: Rückgabe ungenutzter COVID-19-Kreditermächtigungen ist gesetzlich geboten

Schon 2023 hatte die Landesregierung nicht mehr benötigte Notlagenkreditermächtigungen aus dem COVID-19-Sondervermögen im Umfang von 2,145 Mrd. Euro in Abgang gestellt. Mit der jüngst beschlossenen 5. Fortschreibung des Finanzierungsplans zum Sondervermögen werden nun die verbliebenen, ebenfalls nicht benötigten Ermächtigungen im Umfang von 254 Mio. Euro restlos gestrichen. „Zu diesem Schritt ist die Landesregierung gesetzlich verpflichtet“, stellte BdSt-Vorstand Jan Vermöhlen bei der Umstellung am Mittwoch klar. Einer anderweitigen Verwendung der Kreditermächtigungen habe spätestens das Bundesverfassungsgericht im November 2023 final einen Riegel vorgeschoben.

Damit verringert sich der auf der Schuldenuhr ausgewiesene Schuldenstand des Landes Niedersachsen heute um 254 Mio. Euro auf nunmehr 64,43 Mrd. Euro. Ungeachtet dessen tickt die Schuldenuhr weiter mit 3,74 Euro pro Sekunde rückwärts, was auf die für das Jahr 2024 planmäßig vorgesehene Schuldentilgung von 118,3 Mio. Euro zurückzuführen ist. Diese hatte der BdSt bereits bei einer am 31. Januar 2024 erfolgten Umstellung in die Schuldenuhr einprogrammiert.

Die in der Niedersächsischen Verfassung verankerte Schuldenbremse erlaubt in Fällen außergewöhnlicher Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und welche die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, die Aufnahme von sog. Notlagenkrediten. Hiervon hatte der Niedersächsische Landtag im Jahr 2020 wegen der COVID-19-Pandemie Gebrauch gemacht und Notlagenkredite in Höhe von 7,4 Mrd. Euro gebilligt. Von diesen Notlagenkrediten sind mittlerweile etwa 3,6 Milliarden Euro zurückgeführt worden. Die verbleibenden rund 3,8 Milliarden Euro müssen über die nächsten 25 Jahre in regelmäßigen Raten getilgt werden.

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