Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen
Politisches Flickwerk zulasten der Steuerzahler
Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen
Streitfrage: Der Bund der Steuerzahler unterstützt aktuell ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern. Dabei soll die Frage geklärt werden, ob der Rundfunkbeitrag grundsätzlich steuermindernd berücksichtigt werden muss.
Der Kläger hatte für das Steuerjahr 2024 in seiner Einkommensteuererklärung Aufwendungen für den Rundfunkbeitrag in Höhe von 220,32 Euro geltend gemacht. Das Finanzamt wollte dies jedoch nicht akzeptieren.
Sachverhalt: Allgemeinhin wird der Zugang zu Rundfunk und Fernsehen zum sogenannten soziokulturellen Existenzminimum gezählt. Aus genau diesem Grund können sich Bürgergeldempfänger von der Zahlung freistellen lassen. Ebenso wird der Rundfunkbeitrag in manchen Ländern aber auch explizit bei der Beamten-Mindestalimentation berücksichtigt, etwa im Saarland.
Der Grundfreibetrag wiederum berücksichtigt den Rundfunkbeitrag nicht. Insofern stellt sich die Frage, ob Einkommensteuerpflichtige und beispielsweise Bezieher von Bürgergeld bei dieser...
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