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Richtig so! Kalte Progression wird weiter gedämpft

Top News 29.07.2020

BdSt-Präsident Reiner Holznagel äußert sich in der FAZ

Mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz, das heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde, nimmt die Politik eine wichtige Korrektur bei der Einkommensteuer vor – dies wird sich Anfang 2021 positiv auf das Portemonnaie der Bürger auswirken. „Es ist ein guter und unverzichtbarer Reformschritt, die kalte Progression bei der Einkommensteuer im kommenden Jahr zu dämpfen“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Mittwochausgabe).

Unser Institut berechnet konkrete Entlastungsbeispiele

Nach Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts (DSi) für die FAZ, wird das Zweite Familienentlastungsgesetz ledigen Bürgern ohne Kinder zum Jahreswechsel 2020/2021 bis zu 164 Euro mehr im Jahr bringen. Ein kinderloser Single erhält zum Beispiel 77 Euro mehr, wenn er brutto 30.000 Euro im Jahr verdient. Bei Familien fällt die Entlastung etwas höher aus, weil sich das erhöhte Kindergeld und ggf. der aufgestockte Kinderfreibetrag auswirken. Zum Beispiel wird ein Alleinverdiener-Paar mit zwei Kindern, das über ein Jahresbruttoeinkommen von 60.000 Euro verfügt, um jährlich 156 Euro entlastet. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, im kommenden Jahr das Kindergeld um monatlich 15 Euro zu erhöhen.

Weiterhin soll laut Gesetzentwurf der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer zu Beginn des kommenden Jahres um 288 auf 9.696 Euro steigen – und ein Jahr später auf dann 9.984 Euro. Zudem werden die anderen Eckwerte im Einkommensteuertarif um 1,52 und 1,5 Prozent verschoben, um die so genannte kalte Progression zu dämpfen.  Seit Jahren fordern wir als Bund der Steuerzahler, den Tarif an die Lebenswirklichkeit anzupassen! Deshalb hatten wir die damalige Entscheidung der Politik im Zuge der Mai-Steuerschätzung 2015 begrüßt, ab Januar 2016 die kalte Progression – also die heimliche Mehrbelastung aufgrund von Inflation und progressivem Steuertarif – abzumildern.

Berechnungsbeispiele

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