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NRW sperrt sich plötzlich gegen Öffnungsklausel

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 26.09.2023, Katrin Ernst

Jahrelang hat die NRW-Landesregierung eine Öffnungsklausel der Grunderwerbsteuer gefordert, mit der die Länder den Steuersatz für selbst genutztes Eigentum selbst festlegen und bestimmte Personengruppen entlasten können. Ausgerechnet jetzt, wo der Bund signalisiert, mitzuziehen, sperrt sich NRW plötzlich.

Der Wohnungsmarkt in NRW spitzt sich immer weiter zu. Der Landesverband NRW der freien Wohnungsunternehmen verwies auf seinem Wohnungsgipfels darauf hin, dass in den kommenden Jahren etliche Wohnungen in NRW nicht mehr unter die Mitpreisbindung fallen. Das spitzt die Lage um bezahlbaren Wohnraum weiter zu. Insgesamt fehlen nach Angaben des Verbandes in Nordrhein-Westfalen rund 300.000 Wohnungen. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) legte auf dem Gipfel einen 14-Punkte-Plan auf den Tisch.

Zur Lösung des Problems soll unter anderem beitragen, dass die Länder

  • die Grunderwerbsteuer und somit die Nebenkosten beim Immobilienkauf senken können sowie
  • die Möglichkeit, dass die Länder den Steuersatz für selbst genutztes Wohneigentum auf null herunterfahren können.

Allerdings gehen dabei den Ländern Steuereinnahmen durch die Lappen. Deshalb sperren sich viele von ihnen gegen eine Öffnungsklausel – auch Nordrhein-Westfalen. „Ausgerechnet jetzt, wo auf Bundesebene endlich die Bereitschaft besteht, die von Nordrhein-Westfalen seit Jahren geforderte Öffnungsklausel einzuführen, tritt unsere Landesregierung auf die Bremse“, zeigt sich Rik Steinheuer verärgert. Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen führt aus: „Die Landesregierung sollte ihre ablehnende Haltung aufgeben und sich stattdessen um eine zügige Einigung mit dem Bund und den anderen Ländern bemühen. Gerade in Nordrhein-Westfalen sind Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer dringend geboten, denn in keinem anderen Bundesland ist der Steuersatz höher als bei uns.“

Vorstellbar wäre es laut BdSt NRW, dass etwa die ersten 200 Quadratmeter selbst genutzten Wohneigentums steuerfrei blieben. Zur Entspannung der Situation auf dem Wohnungsmarkt würde auch beitragen, die Rohstoffabgabe auf Kies und Sand nicht zu erheben. Diese steigert die Baukosten und trägt letztlich nicht – wie beabsichtigt – zum Umweltschutz bei, denn: Es steht zu befürchten, dass Kies und Sand bei Teuerung nicht aus dem eigenen Bundesland verwendet werden, sondern CO2- und Ressourcen-intensiv importiert werden.

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