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© BdSt NRW/Katrin Ernst

NKF-Reform: Bilanzierungstricks helfen den Kommunen nicht

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 15.12.2023, Philipp Sprengel, Joscha Slowik

Regeln zum Haushaltssicherungskonzept sollen aufgeweicht werden, so die Kritik des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen zur Einbringung des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes in den Landtag.

Die Landesregierung hat am 15. Dezember ihren Gesetzentwurf zur 3. Reform des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in den Landtag eingebracht. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) kritisiert den Entwurf, da er die finanziellen Probleme der Kommunen nicht lösen wird. 

In dem Gesetzentwurf finden sich zwar auch einige positive Anstöße, aber in der Summe überwiegt ein klarer Eindruck: Die Regeln, wann eine Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss, sollen aufgeweicht werden. Beispielsweise werden die geplante Möglichkeit, Fehlbeträge im Haushalt über drei Jahre zu verteilen oder auch die Veränderung der Überschuldungsdefinition zu weniger Haushaltssicherungskonzepten führen. Die Aufsichtsbehörden müssten dementsprechend nicht mehr so häufig die Haushalte der Städte und Gemeinden begutachten und genehmigen. Damit wird den Kommunen aber nicht wirklich geholfen. 

Anstatt wegzuschauen und die finanziellen Probleme der Kommunen lediglich in die Zukunft zu verschieben, sollte die Landesregierung sich um eine adäquate Finanzierungsstruktur für die Kommunen bemühen“, so Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen. Mit einer ausreichenden Unterstützung durch das Land könnten die Kommunen die derzeitigen Herausforderungen bewältigen. Zusätzlich sollten die Aufsichtsbehörden mit dem vorliegenden Gesetz gestärkt werden, um die Kommunen zu mehr Sparsamkeit und verantwortungsbewusstem Wirtschaften anzuhalten. „Nur so können höhere Steuern und neue Schulden in den Kommunen verhindert werden“, betont Steinheuer.

Zum Hintergrund: 

Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) wurde in den Jahren 2005-2009 in allen Kommunen in NRW eingeführt und seitdem bereits zweimal überarbeitet. Mit dem 3. Weiterentwicklungsgesetz zum NKF möchte die Landesregierung die Regeln zur Haushaltsaufstellung der Kommunen nochmals reformieren. Das derzeit geltende NKF regelt das gesamte Finanzsystem der Kommunen, zum Beispiel auch die Verpflichtung zur Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten. Haushaltssicherungskonzepte müssen Städte und Gemeinden bisher aufstellen, wenn eine starke finanzielle Schieflage vorliegt oder sich anzubahnen droht. Diese sorgen für dauerhaft stabile Finanzen und damit den dauerhaften Erhalt der kommunalen Daseinsvorsorge. Haushaltssicherungskonzepte sind mit strikten Sparplänen und der Begrenzung der Verschuldung verbunden. Genehmigt wird das Haushaltssicherungskonzept schließlich von der jeweiligen Kommunalaufsicht.

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