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Missglückter Vergleich

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen 19.09.2019

Abgeordnetenhaus diskutiert Parlamentsreform

Am 12. September 2019 behandelte das Berliner Abgeordnetenhaus in erster Lesung einen Antrag auf Änderung des Abgeordnetengesetzes. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion begründete, warum der Reformvorschlag des Bundes der Steuerzahler für eine Parlamentsverkleinerung bei den Beratungen in den Fraktionen keine Rolle gespielt hat. Dazu bemühte er auch einen Bezug zum Beschluss des Ermächtigungsgesetzes von Adolf Hitler.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Torsten Schneider, machte den Aufschlag und begründete den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Linke, Grüne und FDP zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes. Das Berliner Abgeordnetenhaus debattierte damit in erster Lesung über eine geplante Parlamentsreform. Die Parlamentarier sollen künftig 6.250 Euro statt wie bisher 3.944 Euro verdienen. Die Sitzungszeiten sollen ausgeweitet werden. Eine Verringerung der Mandate ist aber nicht geplant.

Ausgangspunkt sei, so Schneider, dass man in den Fachausschüssen über 1.200 unerledigte Vorgänge habe. Am meisten störe ihn, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer bis zu zwei Drittel der Tagesordnungen abräumten, weil sie es nicht schafften. Dann zitierte Schneider Eckpunkten aus einem Papier von Dezember 2018, das ihm „bekannt“ sei. Dieses habe bei den Beratungen in den Fraktionen aber keine Rolle gespielt, was nicht nur mit dem Adressaten zusammen hinge, nämlich dem Bund der Steuerzahler! Bei dem besagten „Papier“ handelte es sich offenbar um einen Artikel in der Berliner Landesbeilage der BdSt-Mitgliederzeitschrift „Der Steuerzahler“, in dem es hauptsächlich um die Ausgabenexplosion für das Abgeordnetenhaus, aber auch um Überlegungen zu einem Vollzeitparlament verbunden mit einer Verringerung der Mandate ging.

Dann unternahm Scheider den Versuch einer Einordnung der Debatte um eine Parlamentsverkleinerung in die jüngere Vergangenheit. Seine persönliche Auffassung sei, dass am Beginn und am Ende einer parlamentarischen Demokratie immer die „Gefahrgeneigtheit einer Diktatur“ bestehe. „Wir kennen ein sehr infernalisches Beispiel“, sagte Schneider und erinnerte an das Befinden über das Ermächtigungsgesetz von Adolf Hitler 1933. Dabei sei es im Kern um die eine Frage der vollständigen Aushebelung der parlamentarischen Kontrollrechte gegangen. „Diese Einbettung der Parlamentsreform, dieser Grundkonsens, keine Beschränkung parlamentarischer Kontrollrechte war das eine Axiom. Wie kriegen wir es gleichwohn hin, diese Kontrollrechte auch nach wie vor auszuüben?“, fragte Schneider weiter.

Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, kann über einen solchen historischen Vergleich nur entsetzt den Kopf schütteln: „Politisch begründet wurde die hohe Anzahl an Mandaten im Vergleich zu anderen Landtagen seit jeher damit, dass das Abgeordnetenhaus ein Teilzeit- oder Feierabendparlament sei. Insgesamt sechs Landtage kommen derzeit ohne offensichtliches Demokratiedefizit mit weniger als 90 Vollzeitmandaten zurecht. Hier einen Zusammenhang mit der Verschleppung von Reichtagasabgeordneten ins KZ zu knüpfen, macht mich fassungslos!“

Der Bund der Steuerzahler hatte in dem besagten Artikel analysiert, dass die Ausgaben für das Berliner Abgeordnetenhaus zwischen 2013 und 2019 um fast zwei Drittel auf 64,3 Millionen Euro gestiegen sind und vorgeschlagen, bei gleichzeitiger Verdoppelung der Abgeordnetenentschädigungen die Anzahl der Mandate auf 90 zu senken. Derzeit hat das Abgeordnetenhaus 160 Mitglieder. Die Landesverfassung sieht mindestens 130 Mandate vor.

 

 

In bester Gesprächslaune: Einen Tag vor der ersten Lesung zur Parlamentsreform begrüßte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus (l.), einen der drei Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Danny Freymark (r.). Anlass für das schon länger geplante Gespräch war ein Artikel in der letzten Dezember-Ausgabe dieser Zeitschrift mit Vorschlägen des BdSt zu einer Parlamentsreform. In dem zweistündigen Gespräch ging es u.a. um die Konsequenzen, die eine Verringerung der Mandate für die Wahlkreisarbeit vorort mit sich bringen würde. Weitere Themen waren die Abgrenzung der mandatsbezogenen Tätigkeiten von Parteiarbeit in den externen Abgeordnetenbüros und die Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit von Fraktionen.

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