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KURZ ERKLÄRT: Luftverkehrsteuer

Top News 19.07.2019

Eine Ökosteuer auf den Flugverkehr gibt es in Deutschland schon seit Jahren!

Das Klimakabinett der Bundesregierung ist gestern Abend ohne konkretes Ergebnis auseinander gegangen. Bei den Beratungen der zuständigen Fachminister mit der Bundeskanzlerin sollte es auch um einen möglichen Preis für CO2 gehen. Im Vorfeld hatte sich Bundesumweltministerium Svenja Schulze bereits für höhere Abgaben beim Fliegen ausgesprochen. Auch Frankreich will ab dem nächsten Jahr eine Ökosteuer auf Flugtickets einführen. Je nach Klasse und Flugziel könnten dann pro Ticket 1,50 Euro bis 18 Euro fällig werden. Der Bund der Steuerzahler klärt auf!

Im Einzelnen: In Deutschland gibt es eine Luftverkehrsteuer bereits seit dem Jahr 2010. Sie ist nach dem Flugziel gestaffelt: Für Kurzstrecken werden aktuell 7,38 Euro fällig, Mittelstrecken werden mit 23,05 Euro bepreist, und für Langstrecken werden pro Person 41,49 Euro verlangt. Die damalige Idee dahinter: Mit der Steuer sollte der Flugverkehr in die Mobilitätsbesteuerung einbezogen und Anreize für umweltgerechteres Verhalten gesetzt werden. Der Bund der Steuerzahler stellt allerdings klar: Die Einnahmen werden nicht für ökologische Projekte eingesetzt, sondern dienen der Konsolidierung des Bundeshaushalts! 

Da der Flugverkehr seit dem Jahr 2012 in den europäischen Emissionshandel einbezogen ist, werden die Steuersätze der Flugverkehrsabgabe regelmäßig angepasst, um eine Doppelbelastung zu vermeiden. Zudem wollte der Bund mit der Luftverkehrsteuer ursprünglich nicht mehr als 1 Milliarde Euro pro Jahr einnehmen. Für 2019 werden jedoch voraussichtlich 1,2 Milliarden Euro erwartet. Dennoch nahm die Anzahl der Flüge in Deutschland kontinuierlich zu.

Der BdSt hält fest: Unterm Strich hat die Steuer ihr Lenkungsziel, weniger zu fliegen, nicht erreicht. Die Steuereinnahmen streicht der Fiskus dennoch ein.

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