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© Photo by Markus Winkler on Unsplash

Hektische Masken-Beschaffung und teure Berater

Top News / Aus dem Heft 28.01.2021

Im Frühjahr stieg die Bundespolitik in die Beschaffung von FFP-Masken ein, um auch Krankenhäuser und Arztpraxen versorgen zu können. Das sogenannte Open-House-Verfahren erwies sich dabei als besonders holperig und teuer. Am Ende hatte der Bund zwar Masken, brauchte aber externe Berater und ist bis heute in Rechtsstreitigkeiten mit Lieferanten verwickelt.

Rückblick auf das Frühjahr 2020: Die erste Covid-Welle rollt über Deutschland. Masken, Kittel und Desinfektionsmittel sind knapp. In den Krankenhäusern und Arztpraxen muss das Personal zum Teil ohne ausreichenden Schutz arbeiten. Auch für die Bevölkerung war es schwierig, geeignete Schutzmasken zu kaufen.

Grundsätzlich deckt jedes Krankenhaus, jede Pflegeeinrichtung und jede Arztpraxis den eigenen Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung, Desinfektionsmitteln und anderen Gütern selbst. Doch war auf den nationalen und internationalen Märkten die Ausrüstung knapp und umkämpft.

Da weder der Bund noch die Bundesländer ausreichende Mengen an entsprechender Schutzausrüstung vorgehalten hatten, setzte nun rege Betriebsamkeit ein. Der Bund begann Ende Februar selbst, Schutzausrüstung zu organisieren. Teile davon wurden über die Bundesländer bzw. Kassenärztlichen Vereinigungen an Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie Arztpraxen verteilt; auch das Technische Hilfswerk (THW) erhielt Masken. Die Beschaffung lief über verschiedene Wege – im Wesentlichen in den Monaten März bis Mai 2020.

„Open-House-Verfahren“ – offenbar mehr Masken als gedacht

Zu zweifelhafter Bekanntheit gelangte eines der Beschaffungsverfahren, von dem sich die Bundesregierung einen schnellstmöglichen Abschluss des Verfahrens inklusive Anlieferung, Mengen- und Qualitätsprüfung versprach – das „Open-House-Verfahren“. Dabei erhält – kurz gesagt – jedes Unternehmen Anspruch auf einen Vertragsschluss, wenn es die festgesetzten Kriterien akzeptiert. In diesem Fall war das eine Mindestliefermenge von 25.000 Stück pro Produktgruppe – also FFP2-Masken, OP-Masken oder Schutzkittel. Wobei für FFP2-Masken 4,50 Euro netto und für OP-Masken 60 Cent in Aussicht gestellt wurden. Die Angebote konnten von Ende März bis zum 8. April 2020 abgegeben werden.

Die Resonanz war offenbar größer als vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) gedacht. Um der Beschaffung Herr zu werden, setzte das Ministerium auf externe Berater, die die Beschaffung zunächst unterstützten und später sogar die Betriebsführung für die Beschaffung übernahmen. In einer Dringlichkeitsvergabe wurde der Auftrag Anfang April zunächst bis Mitte November 2020 vergeben – für rund 10 Mio. Euro. Da der Beratungsbedarf im Zusammenhang mit der Maskenbeschaffung nach BMG-Schätzung bis mindestens November 2021 anhält, wurde bereits ein neuer Auftrag ausgeschrieben und Mitte November 2020 vergeben – für rund 18 Mio. Euro.

Probleme mit den Masken-Lieferungen

Doch auch mit externer Beratung verlief das Verfahren nicht reibungslos. Das Bundesgesundheitsministerium berichtet von fehlenden Unterlagen wie Lieferscheinen oder TÜV-Protokollen. Auch Rechnungen seien fehlerhaft gewesen, zudem hätte es mit vielen Lieferanten weitere Probleme gegeben. Fast die Hälfte konnte – nach Angabe des Ministeriums – die Lieferfristen nicht einhalten und schied aus dem Vertrag aus. Auch die Qualität der Ware wies Mängel auf, weshalb das Ministerium von rund einem Sechstel der verbliebenen Verträge vollständig zurückgetreten ist.

Mitte November 2020 – also mehr als ein halbes Jahr nach der Ausschreibung – waren bei 119 Lieferanten die Vertragspflichten noch immer „in Abstimmung“, wie das BMG mitteilte. Zudem waren im Zusammenhang mit der Bestellung von Atemschutzmasken am 5. Januar 2021 noch immer 58 Klagen gegen das BMG rechtsanhängig – mit einem Streitwert von rund 142 Mio. Euro.

Die hohe Zahl der Klagen verwundert nicht. Schließlich war die im „Open-House-Verfahren“ zugesagte Zahlungsfrist mit einer Woche ziemlich kurz bemessen. Dass Mengen und Qualität der Masken geprüft werden müssen, war klar – ebenso, dass dies bei erhofft großen Mengen mehr Zeit in Anspruch nehmen würde. Um ein attraktiveres Angebot machen zu können, hatte sich das Bundesgesundheitsministerium dennoch entschieden, eine so knappe Zahlungsfrist zu wählen, wie es auf Anfrage des Bundes der Steuerzahler mitteilte.

„Open-House-Verfahren“ teurer als andere Beschaffungswege

Unabhängig vom Chaos und den Rechtsstreitigkeiten, die das „Open-House-Verfahren“ verursacht hat, schneidet es im Vergleich zu den anderen gewählten Beschaffungswegen für Schutzausrüstung auch angesichts der Kosten schlecht ab: Insgesamt hat der Bund zwischen März und Mai 2020 rund 4,2 Mrd. OP-Masken und 1,7 Mrd. FFP2-Masken beschafft – für zusammen rund 5,9 Mrd. Euro. Betrachten wir alle Beschaffungswege (inkl. „Open-House-Verfahren“), hat eine OP-Maske im Durchschnitt 31 Cent gekostet und eine FFP2-Maske 2,66 Euro. Beim „Open-House-Verfahren“, über das Masken für insgesamt rund 1,1 Mrd. Euro beschafft wurden, sind jedoch Kosten von 60 Cent pro OP-Maske bzw. 4,63 Euro pro FFP2-Maske angefallen.

BdSt-Appell

Fairerweise dürfen wir bei der Bewertung nicht vergessen, dass Masken im Frühjahr 2020 dringend benötigte Mangelware waren. Insofern ist verständlich, dass der Bund sich aus der Not heraus in die Beschaffung eingeschaltet hat. Doch vor allem die Erfahrungen mit dem „Open-House-Verfahren“ zeigen, dass eine hektische Beschaffung teuer ist, die Verwaltung überlastet hat und auch bei den Vertragspartnern für Unmut gesorgt war – und am Ende die Gerichte beschäftigt. Die Lehre daraus? Auch in der Not müssen Ausschreibungen so gestaltet sein, dass sie bewältigt werden und Vertragspflichten von Seiten des Bundes auch eingehalten werden können. Zudem muss darüber nachgedacht werden, bestimmte Mengen von Schutzausrüstung vorzuhalten.

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