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Haushaltsplanentwurf 2024

Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V. / Meldungen 05.09.2023, Ralf Seibicke

Schuldenbremse wird nur durch Kunstgriff formal eingehalten

 

Zum von der Landesregierung vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2024 sieht der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. erheblichen Korrekturbedarf. Dies gilt umso mehr, da die Landesregierung auch im Haushaltsentwurf 2024 mit steigenden Steuereinnahmen (einschließlich LFA und allg. BEZ) rechnet: über 400 Mio. Euro mehr als 2023. Dieser Zuwachs und eine Entnahme aus der Konjunkturausgleichsrücklage in Höhe von 44,4 Mio. Euro reichen der Landesregierung offensichtlich nicht aus, um die finanziellen Probleme zu lösen.

 

Schuldenbremse soll umgangen werden

Die Schuldenbremse schreibt vor, dass bei konjunkturellen Normallagen der Haushalt ohne Kreditaufnahme auszugleichen ist. Trotzdem hat die Landesregierung im Haushaltsplanentwurf eine Kreditaufnahme von 186,1 Mio. Euro veranschlagt. Die Landesregierung will mit den neuen Krediten insbesondere die Finanzierung von Großprojekten bei Landesimmobilien finanzieren. Dazu wurde schon im vergangenen Jahr eine neue Gesellschaft gegründet „IPS Immobilien - und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH“. Diese soll als Bauherr fungieren. Die Zuschüsse an diese Gesellschaft werden als Kapitalzuführung und damit als finanzielle Transaktion im Sinne von § 18 Abs. 2 LHO deklariert. Durch diese Ausgestaltung soll die Schuldenbremse formal eingehalten werden. Der Bund der Steuerzahler bewertet diesen Kunstgriff als Haushaltstrick und Umgehung der Schuldenbremse.

 

Falsche Prioritätensetzung und immer neue Ausgaben

Das Ausgabevolumen soll weiter ansteigen: 14,7 Mrd. Euro, rund 1 Mrd. Euro mehr als 2023. Mit einer globalen Minderausgabe in Höhe von 432 Mio. Euro wird das Haushaltsvolumen auf 14,27 Mrd. Euro abgesenkt. Die Landesregierung geht offenbar schon jetzt davon aus, dass insbesondere die veranschlagten Investitionsausgaben gar nicht abfließen können. Aus Sicht unseres Landesverbandes offenbart dieses Vorgehen, dass die Landesregierung nicht gewillt ist, Prioritäten zu setzen und konkrete Einsparvorschläge zu machen.

 

Einstellungstopp statt struktureller Veränderungen

Gerade bei den Personalausgaben in Höhe von rund 4,5 Mrd. Euro (davon 3,3 Mrd. Euro im Kernhaushalt) zeigt sich, dass die strukturellen Probleme im Landeshaushalt nicht gelöst sind. Aus diesem Grund kündigt die Landesregierung schon vor der Verabschiedung des Haushalts für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Mai 2024 einen Einstellungs- und Nachbesetzungsstopp an. Polizei und Lehrer sollen davon nicht betroffen sein. Mittelfristige Konsolidierungskonzepte zum Personalabbau sucht man vergeblich. Unser Landesverband hatte erst kürzlich den erheblichen Stellenzuwachs in den letzten 10 Jahren in den Ministerien aufgedeckt und auf die strukturellen Probleme hingewiesen (siehe Pressemitteilung 03/2023). Wenn die Landesregierung gewillt und in der Lage wäre, den Stellenaufwuchs von über 500 Stellen in den Ministerien wieder zu korrigieren, könnten jährlich Personalausgaben von über 50 Mio. Euro eingespart werden. Mit dem Einstellungsstopp wird die Landesregierung dauerhaft die Probleme nicht lösen können. Der Bund der Steuerzahler fordert eine Aufgabenkritik und eine konkrete Begrenzung.

 

Nachhaltige Finanzpolitik sieht anders aus. Die notwendige Haushaltskonsolidierung bleibt auf der Strecke. Geld ausgeben um jeden Preis, heißt die Devise - zu Lasten künftiger Generationen. Der Bund der Steuerzahler fordert die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen auf, endlich eine ehrliche und nachhaltige Finanzpolitik zu betreiben.

 

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