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Haushalt darf nicht dauerhaft mit Notlage begründet werden

Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V. / Presseinformation 11.12.2023, Ralf Seibicke

Zukunftsinvestitionen aus geordneten Haushalten finanzieren

Im Zusammenhang mit den Plänen der Regierungskoalition, die Haushaltsnotlage für die Jahre 2023 und 2024 festzustellen, kritisiert der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. insbesondere die fehlenden Sparanstrengungen. Dies gilt umso mehr, da die Landesregierung trotz der Korrekturen der November-Steuerschätzung im Haushalt 2024 mit den höchsten Steuereinnahmen (einschließlich LFA und allg. BEZ) seiner Geschichte rechnet, weiter mit steigender Tendenz.

Die finanziellen Probleme der Regierungskoalition sind hausgemacht und wurden durch die expansive Ausgabenpolitik der vergangenen Jahre sowie dem unnötigen Verbrauch von Rücklagen in wirtschaftlich guten Zeiten verursacht.

Wenn nun für 2023 und sogar für 2024 wieder eine Notlage festgestellt werden soll, so ist dies nicht nur verfassungsrechtlich angreifbar, sondern im Hinblick auf die fehlenden Einsparanstrengungen auch besonders problematisch. Die strukturellen Probleme im Landeshaushalt werden dadurch nicht gelöst.

Gerade bei den Personalausgaben 2024 in Höhe von rund 4,5 Mrd. Euro (davon 3,3 Mrd. Euro im Kernhaushalt) zeigt sich, dass die strukturellen Probleme im Landeshaushalt nicht gelöst sind. Mittelfristige Konsolidierungskonzepte zum Personalabbau sucht man vergeblich.

Unser Landesverband hatte erst kürzlich den erheblichen Stellenzuwachs in den letzten 10 Jahren in den Ministerien aufgedeckt und auf die strukturellen Probleme hingewiesen (siehe Pressemitteilung 03/2023). Wenn die Landesregierung gewillt und in der Lage wäre, den Stellenaufwuchs von über 500 Stellen in den Ministerien wieder zu korrigieren, könnten jährlich Personalausgaben von über 50 Mio. Euro eingespart werden. Der Bund der Steuerzahler fordert eine Aufgabenkritik und eine konkrete Begrenzung.

Wichtige und sinnvolle Zukunftsinvestitionen müssen endlich wieder aus einem geordneten Haushalt finanziert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Nachhaltigkeitsgrundsatz gestärkt. Keine Generation darf auf Kosten der Nachfolgegeneration leben. Das gilt auch für die Finanz- und Haushaltspolitik.

Der Bund der Steuerzahler fordert die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen auf, endlich eine ehrliche und nachhaltige Finanzpolitik zu betreiben.

 

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