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Gehaltsextras: Arbeitnehmern droht Nachteil durch neues Gesetz

Top News 24.01.2020

Deshalb nehmen wir das nicht hin!

Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Gehaltsextra spendiert, kann das steuerfrei bleiben. Aber Achtung: Genau das will die Finanzverwaltung bei einer Gehaltsumwandlung nicht akzeptieren. Das bedeutet: Verzichten Arbeitnehmer auf Geld und bekommen stattdessen ein Jobticket, Jobrad oder einen Gutschein vom Arbeitgeber, ist der Steuervorteil futsch. Auch wenn das Gehaltsextra zusätzlich zum Lohn gezahlt wird, wird das künftig schwieriger, weil die Finanzverwaltung dann womöglich eine verdeckte Lohnerhöhung vermutet. Auch in diesem Fall bleibt der sogenannte Sachbezug nicht steuerfrei.

Mit dieser Gesetzesänderung missachtet die Finanzverwaltung ein bürgerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs vom August 2019 (Az.: VI R 32/18). Besonders ärgerlich: Die Steuerrechtsänderung ist im Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Grundrente versteckt – also nicht in einem der echten Steuergesetze, die üblicherweise vom Finanzministerium stammen. Deshalb haben wir als Bund der Steuerzahler Protest eingelegt und eine entsprechende Stellungnahme an das Ministerium geschickt. Aus unserer Sicht darf es keine Nachteile für Arbeitnehmer geben!

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