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Fristverlängerung bei Umrüstung von Kassensystemen

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 28.09.2020, JV

Neues Merkblatt vom Landesamt für Steuern Niedersachsen

Die Finanzminister aus Niedersachsen und vier weiteren Bundesländern reagieren auf Schwierigkeiten vieler Betrieben bei der Ausrüstung von Kassensystemen mit technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) bis zum 30.09.2020. Da eine bundeseinheitliche Regelung aufgrund der Ablehnung des Bundesfinanzministeriums nicht zu erreichen war, schaffen sie eigene Härtefallregelungen mit der Möglichkeit einer Fristverlängerung bis zum 31.03.2021.

In Niedersachsen sollen besondere Härten mit einem zeitgerechten Einbau einer Sicherungseinrichtung generell dann unterstellt werden, wenn der Betroffene

  • die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 31. August 2020 nachweislich verbindlich bestellt hat und dieser bestätigt, dass der Einbau bis zum 30. September nicht möglich ist oder
  • der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.

Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern sei hierfür nicht erforderlich. Das Aufbewahren der den Härtefall bestätigenden Belege reiche in diesen Fällen aus. Betreiber der Kassensysteme sollten insofern besondere Vorsorge treffen, da es sich nicht um eine weitere allgemeine Fristverlängerung handelt wie bei der letzten Verschiebung auf Ende September. Das niedersächsische Landesamt für Steuern hat hierzu ein Merkblatt mit dem Titel „Kassenaufrüstung TSE - Gewährung einer antragslosen, stillschweigenden Fristverlängerung“ herausgegeben. Der Bund der Steuerzahler mahnt jedoch auch in anderen Fällen eine großzügige Handhabung an.

Bremens Finanzsenator hat sich dem Vorhaben bislang nicht angeschlossen. Dies wäre jedoch vor dem Hintergrund gleicher Wettbewerbsbedingungen in den Nachbarländern und zum Schutz vor Sanktionierung unschuldig Betroffener wünschenswert.

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