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Fondsstandortgesetz – Bessere Bedingungen für Startups geplant

Stellungnahmen & Eingaben 15.12.2020

Das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf einen "Gesetzentwurf zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland" (kurz: Fondsstandortgesetz) geeinigt. Der Referentenentwurf sieht u. a. vor, die Mitarbeiterbeteiligung zu stärken, indem der steuerfreie Höchstbetrag für die Vermögensbeteiligungen von 360 Euro im Jahr auf 720 Euro angehoben wird. Auch soll es für Beschäftigte von Startups und anderen Kleinunternehmen attraktiver werden, Anteile an ihrem Unternehmen zu übernehmen. Das sind aus Sicht des BdSt gute Ansätze, die im Detail aber nachgebessert werden sollten, wie wir in unserer Stellungnahme darlegen. Wichtig: Auch die Regelungen zur Verlustverrechnung müssen angepasst werden, denn diese sind für den dynamischen Charakter von Startups unzureichend.

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