Grundsteuer: Die fehlerbeseitigende Wertfortschreibung
Landeshaushalt: "Vieles von dem, wovor wir in den vergangenen Jahren gewarnt haben, ist eingetroffen"
Einspruch gegen die Grundsteuer
Wenn Sie bereits einen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid oder Grundsteuermessbetragsbescheid eingelegt und diesen auch begründet haben, ...
ändert sich am Status Ihres Einspruches nichts. Dies gilt insbesondere, wenn der Einspruch mit der möglichen Verfassungswidrigkeit des Grundsteuer- und Bewertungsgesetzes begründet wurde.
Sofern der Bundesfinanzhof einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht beschließt oder aber der Bundesfinanzhof die Klage abweist, in diesem Fall werden wir die Musterprozesse zum Bundesverfassungsgericht tragen, bleibt das Einspruchsverfahren weiterhin bestehen. Sie können also in Ruhe den weiteren Fortgang der Musterprozesse abwarten und brauchen derzeit nichts weiter zu veranlassen.
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