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Die öffentliche Verschwendung 2023/2024

Presseinformation 17.10.2023

Drei Schwarzbuch-Fälle aus Rheinland-Pfalz

Der Bund der Steuerzahler stellt sein neues Schwarzbuch vor: Mit 100 gravierenden Fällen aus ganz Deutschland wird wieder beispielhaft der verschwenderische Umgang mit Steuergeld dokumentiert. Kostenexplosionen bei Staatsbauten, ausufernde Subventionen, öffentliche Wirtschaftsflops, teure Fehler und sinnlose Skurrilitäten – es gibt viele Arten, wie der Staat unser aller Geld verbrennt. Rheinland-Pfalz ist in diesem Jahr mit drei Fällen dabei.

1. ROLPH wird gefeuert (Rubrik: Teure Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege)

Sind Sie in Rheinland-Pfalz schon einmal mit dem öffentlichen Nahverkehr gefahren? Kennen Sie dann ROLPH? Nun, ROLPH war millionenschwer und ist bald Geschichte – denn ROLPH wurde 2023 vom Mobilitätsministerium gefeuert.

Rheinland-Pfalz. Der Rheinland-Pfalz-Takt war seit 1996 die Dachmarke für den ÖPNV in Rheinland-Pfalz, um Bus und Bahn zu bewerben. Sie war sogar die erste in Deutschland und wurde vielfach kopiert. Doch nach mehr als 20 Jahren wurde diese bekannte und bewährte Marke ersetzt – und zwar durch ROLPH, der im Mai 2019 seinen ersten öffentlichen Auftritt hatte. 

„Hi, ich bin ROLPH“ – auf Plakaten und im Internet grüßte ROLPH freundlich und erklärte artig seinen Namen: R, L und P stehen für Rheinland-Pfalz. Das O soll ein Rad darstellen, als Symbol für Mobilität. Und das H am Ende ist für die Aussprache gedacht. „Und wie rolphst du?“, fragte der nach eigenen Angaben „nette Kerl“.

Doch warum das alles? Laut Verkehrsministerium sollte ROLPH die neue „Dachmarke für moderne Mobilität“ sein. Allein schon die Umbenennung habe zu einem „deutlichen Mehr an Aufmerksamkeit“ geführt und „ein Vielfaches an Nutzen“ generiert. Das bisherige System hätte zu viele Marken und Begriffe, was mehr verwirren statt für Klarheit sorgen würde. Als Beispiele nannte das Ministerium rund 20 Namen aus dem Verkehrsbereich. Doch diese Namen verschwanden mit der Aktion nicht – für die Kunden war es mit ROLPH ein neuer Name mehr. Das hatte der Bund der Steuerzahler schon damals kritisiert.

An Marketing-Sprechblasen fehlte es dem Ministerium also nicht – an Geld eigentlich auch nicht. Denn für Werbemaßnahmen standen pro Jahr rund 1,3 Mio. Euro zur Verfügung, welche die Verkehrsunternehmen zweckgebunden zur Verfügung stellten. Doch der kindische ROLPH mit seiner „Mobilität zum Duzen“ floppte: im Jahr 2023 zog das nun zuständige Mobilitätsministerium die Notbremse. Gegenüber dem BdSt äußerte sich das Ministerium, dass aufgrund der Hinweise aus der Bevölkerung, Politik und Presse mit ROLPH kein positives Image mehr vermittelt werden könne.

Insgesamt wurden für ROLPH bis Ende 2022 mehr als 3 Mio. Euro ausgegeben. Sein Ersatz soll zeitgleich mit der Veröffentlichung des Landesnahverkehrsplans im Jahr 2024 erfolgen.

Der BdSt kritisiert:

Eine alte Werbe-Weisheit lautet, dass die Hälfte der Werbeausgaben hinausgeworfenes Geld sei – aber man nicht wisse, welche Hälfte. Doch mit halben Sachen konnte ROLPH wohl nichts anfangen, insofern wanderten rund 3 Mio. Euro für eine gescheiterte Marke in die Mülltonne. Schade, denn der ÖPNV in Rheinland-Pfalz hätte das Geld sicherlich für konkrete Verkehrsprojekte gut gebrauchen können.

 

2. Mit zweierlei (Straf-)Maß (Rubrik: Teure Fehler)

Ein Staat, dem die Bürger nicht vertrauen, steht auf tönernen Füßen. Um das zu verhindern, gelten für Beamte strenge Konsequenzen, z.B. wenn sich diese bestechen lassen. Doch wo etwa ein korrupter Polizist mit einem Rauswurf und Verlust seiner Pension rechnen müsste, gelten für Bundestagsabgeordnete nur laxe Standards. Eindrücklich demonstriert das ein Fall aus Rheinland-Pfalz. 

Bund/Oppenheim (RP). Was ist bei einem Staatsdiener besonders wichtig? Er muss integer sein! Tatsächlich setzt der Gesetzgeber hier hohe Maßstäbe an. So wird ein Beamter nach einer Verfehlung sanktioniert – er kann sogar sämtliche Beamtenrechte verlieren. Rauswurf und Verlust von Pensionsansprüchen sind die Folgen, wenn ein Beamter sich hat bestechen lassen – zum Beispiel dann, wenn er unter Vorsatz gehandelt und ein Gericht ihn zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten verurteilt hat.

Das Bundesinnenministerium konstatiert knallhart: „Die Regelung ist sachgerecht und mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbar, weil entsprechende Freiheitsstrafen die Amtsunwürdigkeit belegen.“ Und weiter: „Eine rechtskräftige Verurteilung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe wegen Bestechlichkeit im Hauptamt belegt die Ungeeignetheit für eine weitere Verwendung im Beamtenverhältnis, weil Korruption in besonderer Weise geeignet ist, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität der Staatsverwaltung maßgeblich zu beeinträchtigen.“

Ganz anders sieht die Sache aus, wenn ein Bundestagsabgeordneter sich dieser strafrechtlichen Verfehlung schuldig macht. Ihm drohen dann nicht solche Konsequenzen.

Akut aufgefallen ist diese Sonderregelung, als ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter aus Rheinland-Pfalz – zugleich war er damals ehrenamtlicher Stadtbürgermeister von Oppenheim – wegen Bestechlichkeit in 4 Fällen und Untreue in 12 Fällen im Amt rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 8 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Doch trotz des harschen Urteils stehen ihm seine Pensionsansprüche als ehemaliger Bundestagsabgeordneter weiterhin zu – und zwar ohne Abstriche! Der Grund: Abgeordnete verlieren ihren Pensionsanspruch erst dann, wenn sie im strafrechtlichen Sinne wegen eines „Verbrechens“ verurteilt werden, für das ein Mindeststrafmaß von einem Jahr gilt.

Bestechlichkeit gilt jedoch nicht als Verbrechen, sondern als Vergehen, weshalb – als Mindestmaß – geringere Freiheitsstrafen oder Geldstrafen verhängt werden. Die Bundestagsverwaltung stellt hierzu ausdrücklich klar: „Sowohl bei der Untreue (§ 266 StGB) als auch bei der Bestechlichkeit (§ 332 StGB) handelt es sich nicht um Verbrechen, sondern um Vergehen.“ Die Folge: Trotz der Haftstrafe – wenngleich ausgesetzt auf Bewährung – bleiben die Pensionsansprüche des Abgeordneten unangetastet, geschätzt rund 2.000 Euro monatlich.

Während in gleich mehreren Beamtengesetzen die negativen Konsequenzen für den Fall einer strafrechtlichen Verurteilung minutiös geregelt sind, versteckt sich die generösere Lex specialis der Abgeordneten im Abgeordnetengesetz hinter dem nüchternen Paragrafen „Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften“. Dieser sieht unmittelbar keine Sanktionen vor, verweist aber – kompliziert über das Bundeswahlgesetz – schließlich auf das Strafgesetzbuch.

Der BdSt kritisiert:

Die Bürger können zu Recht eine Vorbildfunktion von ihren Volksvertretern erwarten. Wenn der Gesetzgeber von Staatsdienern ein Höchstmaß an Eignung, Integrität und Loyalität verlangt, dürfen Abgeordnete diesen Ansprüchen nicht hinterherhinken – ein korruptes Verhalten läuft schließlich der Würde und Unabhängigkeit eines Mandats zuwider. Deshalb sollten die Abgeordneten ihre eigenen Regeln dringend schärfen und sich dabei am Beamtenrecht orientieren!

 

3. Nicht alles, was auf dem Rhein glänzt, ist Nibelungengold (Rubrik: Richtig skurril!)

Wenn der Rhein bei Worms golden leuchtet, könnte es der verschollene Nibelungenschatz sein – doch wenn es so stark leuchtet, dass Rheinschiffer geblendet werden, ist es eher Kunst. Mehr als 100.000 Euro hat eine Nibelungen-Lichtinstallation gekostet. Doch auf behördliche Weisung musste sie wegen ihrer Blendwirkung auf die Schifffahrt wiederholt abgeschaltet werden.

Worms (RP). Die Nibelungensage gehört zu Worms, wie der Dom zu Mainz oder das Deutsche Eck zu Koblenz. Daher ist es an sich nicht verwunderlich, wenn die hiesige Politik das Erbe der Stadt prominent präsentieren will. So wurde die Idee eines wahrhaft leuchtenden Kunstprojektes geboren: Das „Eindutzend“.

Mitte 2022 ist die Installation in Betrieb gegangen. Sie befindet sich unterhalb der Nibelungenbrücke und soll das Glitzern des versenkten Nibelungenschatzes aus der Sage widerspiegeln - zwölf Leiterwagen voller Gold und Steine. Stündlich erscheint ein neuer Strahl in grüngelbem Licht, das von Beamern erzeugt wird und sich auf der Wasseroberfläche abzeichnet. Als akustische Untermalung dient ein künstlich generiertes „Klatschen“ durch einen Lautsprecher am Rheinufer, welches das Versenken einer schweren Truhe im Wasser darstellen soll. „Die Installation soll das auratische Element des mythischen Schatzes mit Licht- und Klanginstallation in Szene setzen“, wie die Stadtverwaltung dem Bund der Steuerzahler orakelhaft mitteilte. Gekostet hat das Projekt bislang mehr als 100.000 Euro.

Doch schon nach wenigen Monaten verfügte das Wasser- und Schifffahrtsamt, dass die Installation abgeschaltet wird. Offenbar hatte die Stadt übersehen oder unterschätzt, dass die an Worms vorbeiziehenden Rheinschiffer je nach Wasserstand von den mythischen Lichtstrahlen geblendet werden könnten.

Nach technischen Änderungen konnte die Lichtinstallation Anfang 2023 wieder leuchten, nur um dann erneut – wieder auf Weisung des Wasser- und Schifffahrtsamts – wegen der Blendwirkung abgeschaltet zu werden. Bis Sommer 2023 sollte eine dauerhafte Lösung für das Problem gefunden werden, aber daraus wurde bis Redaktionsschluss nichts. Nun ist der Herbst angepeilt worden. Ob es dieses Mal besser klappt, bleibt abzuwarten. Ebenso welche Zusatzkosten dies verursachen wird.

Der BdSt meint:

Der Nibelungenschatz wurde im Rhein versenkt – mit einer skurrilen Kunstinstallation, die bislang mehr Probleme schafft als Freude verursacht, eifert Worms den Nibelungen auf seltsame Weise nach. Wie viel Steuergeld wird letztlich in den Rhein geworfen? Hoffentlich keine zwölf Leiterwagen voll.

Hinweis: Die Schwarzbuch-Fälle aus ganz Deutschland sind auf www.schwarzbuch.de einsehbar. Print-Exemplare des Schwarzbuches können kostenfrei beim BdSt Rheinland-Pfalz bezogen werden, solange der Vorrat reicht.

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