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© Katrin Ernst

Die Grundsteuer kann weg!

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 30.01.2024, Katrin Ernst

Hunderttausende Einsprüche, drei Klagen, eine übermäßige Belastung von Wohngrundstücken gegenüber gewerblichen Grundstücken, überlastete Finanzämter und verärgerte Bürger… Wir hätten da eine praktikable Lösung: Die Grundsteuer kann weg!

Was bisher geschah
Eine gerechtere Kalkulation. Aus diesem Grund ist die Grundsteuerreform überhaupt erst ins Rollen gekommen. Der Stein des Anstoßes war die Wertberechnung von Immobilien basierend auf völlig veralteten Daten. Also urteilte das Bundesverfassungsgericht 2018, dass die bisherige Bewertung der Grundstücke mit dem Einheitswert verfassungswidrig ist. Der Bund beschloss daraufhin 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz. Die Länder dürfen demnach eigene Modelle anwenden. Nordrhein-Westfalen wendet wie acht weitere Bundesländer das komplizierte Bundesmodell an und macht von der Öffnungsklausel für die Festlegung eigener Messzahlen keinen Gebrauch. Der Grundsteuerwert wird hierbei von mehreren Faktoren bestimmt, die in einem aufwendigen Verfahren berechnet werden. Ab 2025 müssen Immobilienbesitzer (und umgelegt auch Mieter) in Deutschland die Grundsteuer basierend auf den neuen Berechnungen zahlen. Das Verfahren dazu begann mit dem Hauptfeststellungsstichtag am 1. Januar 2022: Ab Juli 2022 hatten Eigentümerinnen und Eigentümer bis Ende Januar 2023 Zeit, die Grundsteuererklärung abzugeben.

Status Quo
Bis heute gibt es viele, die keine Erklärung abgegeben haben und Hunderttausende, die Einspruch gegen die Bescheide eingelegt haben. Der gesamte Reformprozess ist also noch im Gange, zumal ein Gutachten im Auftrag von Bund der Steuerzahler und Haus und Grund die verfassungsmäßige Berechnung bei dem Bundesmodell anzweifelt.

Aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP (vom 18.12.2023) geht am 16. Januar 2024 hervor:

  • Bis zum 29. November 2023 wurden landesweit rund 876.000 Einsprüche gegen Grundsteuerwertfeststellungsbescheide eingetragen. Das sind 14,2 % der bis dahin erledigten Grundsteuerwertfeststellungen.
  • Bis zum 29. November 2023 wurden landesweit rund 435.000 Einsprüche gegen Grundsteuermessbetragsbescheide eingetragen. Das sind 7,1 % der bis dahin erledigten Grundsteuermessbetragsfestsetzungen.

Der Bund der Steuerzahler NRW unterstützt drei Klagen gegen die Grundsteuer, die bei den Finanzgerichten Düsseldorf und Köln eingereicht wurden.

Kritik des BdSt NRW

  • Es gibt verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Bundesmodell wegen der pauschalen Miet- und Bodenrichtwerte, die nicht durch den Gegenbeweis eines niedrigeren gemeinen Werts korrigiert werden können.
  • Es ist für alle unklar, ob die Grundsteuer 2025 verfassungskonform erhoben wird; die Musterverfahren werden bis dahin nicht rechtskräftig entschieden sein.
  • Die „Aufkommensneutrale Steuerreform“ wird zur Farce, denn zahlreiche Kommunen heben bereits jetzt, ein Jahr vorher, die Hebesätze stark an.
  • Es gibt eine Belastungsverschiebung weg von gewerblich genutzten Grundstücken hin zu Wohngrundstücken durch das neue Bundesmodell – zum Nachteil von Wohngrundstücken.

„Die stärkste Mehrbelastung wird es bei den Einfamilienhäusern geben“, moniert Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW. „Es können 20 Prozent mehr bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden, während es bei den Gewerbegrundstücken um die Hälfte runtergehen könnte.“ Das wird billigend in Kauf genommen, damit das Gesamtaufkommen gleichbleibt.

„Man könnte das noch abwenden, indem man die Steuermesszahlen verändert. Dann müssten die Finanzämter aber noch einmal neue Messbescheide verschicken. Besser wäre es, wenn für gewerbliche Grundstücke andere Hebesätze als für Wohngrundstücke angewendet werden könnten – dafür müsste im Bund allerdings zunächst das Grundsteuergesetz entsprechend geändert werden.“ Vorschläge, die allesamt nur kleine Stellen kitten in einer von Grund auf baufälligen Grundsteuerreform. Es wäre bürokratieentlastend, kostensparend und nervenschonend für Bürger und Steuerbehörden, wenn die Grundsteuer komplett ad acta gelegt werden würde. „Sie macht sowieso nur ein kleines Stückchen vom gesamten Steuerkuchen aus“, so Steinheuer.

Ausblick
Nach bisherigen Erhebungen des BdSt NRW werden in NRW über 34% der Kommunen die Grundsteuer B teils stark anheben. Nordrhein-Westfalen liegt im Bundesvergleich sowieso bereits weit oben. Es wird eine Belastungsverschiebung weg von gewerblich genutzten Grundstücken hin zu Wohngrundstücken durch das neue Bundesmodell geben –  zum Nachteil von Wohngrundstücken. Rechtssicherheit wird es erst einmal nicht geben, da noch Klagen anhängig sind.
 

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