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Den BdSt-Podcast "Die Steuerklärer" gibt es auch auf YouTube
© BdSt HH

Die GmbH als Steuerspar-Modell nutzen? Lieber nicht!

Bund der Steuerzahler Hamburg e. V. / Meldungen 28.06.2024, Sascha Mummenhoff

Die GmbH ist eine der am stärksten verbreiteten Unternehmensformen in Deutschland. Kein Wunder: Mit ihr kann sich der Inhaber bei einer Pleite vor persönlicher Haftung schützen. Manch einer denkt aber, dass er damit dem Fiskus ein Schnippchen schlagen kann. Aber stimmt das?

Diese und andere Fragen rund um das Thema GmbH beleuchtet Petra Ackmann, Vorsitzende vom Bund der Steuerzahler in Hamburg, in der aktuellen Folge des Podcasts „Die Steuerklärer“. Ihr zur Seite steht wie immer Geschäftsführer Sascha Mummenhoff.

Nur 15 Prozent Steuer auf den Gewinn einer GmbH? Das klingt für viele Unternehmer zunächst einmal verlockend. Da ist es auch verschmerzbar, dass mindestens 25.000 Euro als Stammkapital hinterlegt werden müssen. Doch ganz so einfach – beziehungsweise so günstig – ist es dann doch nicht. „Bei GmbHs kommt noch die Gewerbesteuer der jeweiligen Kommune hinzu, ebenso wie der Soli. Und wer das Geld dann noch an die Gesellschafter ausschütten will, muss auch noch 25 Prozent Kapitalertragssteuer hinzurechnen, so dass man am Ende eigentlich immer in der steuerlichen Größenordnung eines Einzelunternehmers landet“, erklärt Petra Ackmann.

Aber sie hat auch eine gute Nachricht für angehende GmbH-Gründer und räumt damit mit einem weit verbreiteten Irrtum auf: Das Stammkapital der GmbH liegt nicht einfach „tot“ auf dem Konto, sondern es darf verwendet werden, um den Zahlungsverpflichtungen der Firma nachzukommen, also beispielsweise für Büromiete oder Mitarbeitergehälter.

Übrigens: Wer das Stammkapital von 25.000 Euro nicht aufbringen kann, aber trotzdem unbedingt eine GmbH gründen will, kann seit einigen Jahren einen weiteren Weg einschlagen und einfach eine haftungsbeschränkte UG aus der Taufe heben. Hier kann das Stammkapital langsam aufgebaut werden, indem jährlich ein festgelegter Anteil des Gewinns abgezweigt wird. Ist die Schwelle von 25.000 Euro erreicht, wird die UG einfach in eine GmbH umgewandelt.

All diese Aspekte beleuchtet Petra Ackmann gemeinsam mit Geschäftsführer Sascha Mummenhoff ausführlich. Zudem verrät sie, warum es sinnvoll sein kann, deutlich mehr als die verpflichtenden 25.000 Euro als Stammkapital zu hinterlegen. Und obendrein hat sie einen Tipp für alle Gründungswilligen dabei: „Ich kann zwar verstehen, dass man als Gründer sofort loslegen will, aber es lohnt sich wirklich, zuvor ein bisschen über die richtige Gesellschaftsform nachzudenken. Ein nachträglicher Wechsel ist nämlich aufwändig und kompliziert“, so die gelernte Steuerberaterin.

Hier geht es zum Podcast:

https://anchor.fm/bdst-hh

Der BdSt-Podcast „Die Steuerklärer“ ist auf allen gängigen Plattformen wie Apple Podcast, Spotify, Amazon Music oder Google Podcasts erhältlich.

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