Generaldebatte zum Haushalt: BdSt MV kritisiert fehlende Strategien und stellt konkrete Forderungen auf
Umsatzsteuer bei PV-Anlagen
Dank BdSt mehr Transparenz beim NRW.BANK-Gesetz
Der Bund der Steuerzahler NRW hat mit seiner Stellungnahme für eine Änderung des NRW.BANK-Gesetzes gesorgt. So ist sichergestellt, dass die Bank nicht ohne Kenntnis der Öffentlichkeit bestimmte Aufgaben übernehmen wird. Die Stellungnahme hatte der Verband, eingeladen vom Landtag, im Rahmen einer Expertenanhörung im Gesetzgebungsprozess abgegeben.
Ein Schwerpunkt der BdSt-Stellungnahme war die Forderung nach mehr Transparenz. Im Landtag hat jetzt ein Änderungsantrag für genau diese vom BdSt geforderte Transparenz gesorgt.
Der Gesetzentwurf
Die NRW. BANK ist als Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen verantwortlich für die Umsetzung von Förderungen im Auftrag des Landes. Diese betreffen die Bereiche Struktur-, Wirtschafts-, Sozial- und Wohnraumpolitik. Der Gesetzentwurf zur NRW.BANK sah vor, dass die Landesregierung künftig der Förderbank Aufgaben und Geschäfte übertragen kann, die diese dann völlig eigenverantwortlich umsetzt. Und das, ohne dass der Landtag die Maßnahme vorher beschließen müsste.
Die Begründungen der Landesregierung dafür: Synergienutzung und vereinfachte Kooperationen in zentralen Förderbereichen. Darüber hinaus sei diese Änderung auch durch eine spätestens ab dem 1. Januar 2025 geltende Neuregelung der Umsatzbesteuerung notwendig. Durch die Übertragung bestimmter Aufgaben und Geschäfte unterliege damit eine Leistung der NRW.BANK weiterhin nicht der Umsatzsteuer, so die Begründung der Landesregierung.
Kritik des BdSt NRW
Diese Begründungen waren für den BdSt NRW nachvollziehbar. Der Verband machte aber auf einen großen Haken aufmerksam, der so nicht stehen bleiben konnte: Keinesfalls dürfe der Landesbank zukünftig nach einer entsprechenden Satzungsänderung die Aufgabe übertragen werden, aus Eigenkapital Zuschüsse zu gewähren. Damit dies nicht unter Ausschluss des Landtages und damit der Öffentlichkeit geschehen kann, forderte der BdSt NRW in seiner Stellungnahme mehr Transparenz. Zumindest sei der Haushalts- und Finanzausschuss über die Übertragung neuer Aufgaben an die NRW.BANK in Kenntnis zu setzen.
Die Gesetzesänderung
Am 13. Dezember 2023 änderte der Landtag dann das Gesetz vor der Verabschiedung genau im Sinne des BdSt NRW ab: Bei der Übertragung von Aufgaben und Geschäften auf die NRW.BANK über eine Rechtsverordnung erhält der Haushalts- und Finanzausschuss zukünftig die Möglichkeit der Stellungnahme. Damit wird Transparenz hergestellt, womit hoffentlich Aufgabenübertragungen in einem zu weit gehenden Maße verhindert werden können. Diese Gesetzesänderung ist ein Erfolg der Arbeit des BdSt NRW.
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