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Bund der Steuerzahler spricht sich gegen Ausweitung von Vorkaufsrechten aus

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen / Presseinformation 31.07.2019

Der Bund der Steuerzahler ist besorgt über die Ausweitung der Ausübung von Vorkaufsrechten über Wohnhäuser durch die Berliner Bezirke. Sein Landesvorsitzender Alexander Kraus erklärte: „Der staatlich verordnete Aufkauf von Wohnimmobilien aus dem Bestand zu Spekulantenpreisen löst nicht das Problem von Wohnraummangel in Berlin. Ohne Zuschüsse des Landes zum Kaufpreis wären die Immobilien zu dem Preis oft unwirtschaftlich. Daher ist auch der Zuschuss selbst haushaltsrechtlich unwirtschaftlich.“

Die wachsende Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum aufgrund des ungebrochenen Bevölkerungs­zustroms nach Berlin kann nach Meinung von Kraus nur durch eine Ausweitung des Angebots befriedigt werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung prognostizierte nach einem mittleren Szenario bis zum Jahr 2030 eine Bevölkerungszunahme auf rund 3,825 Millionen Einwohner. Als Maximalvariante geht die Prognose sogar von 3,95 Millionen Einwohnern aus. Es könnten sich also bereits in 11 Jahren 500 bis 600 tausend Menschen mehr in Berlin drängeln als noch im Jahr 2000. Dies entspricht ungefähr der Einwohnerzahl von Dresden. Für Brandenburg wird gleichzeitig eine Schrumpfung um 280.000 Einwohner prognostiziert.

Nach Senatsangaben wurde ab 2015 bis einschließlich Januar 2019 insgesamt 39 Mal das Vorkaufsrecht über bewohnte Mietshäuser mit zusammen 1.174 Wohnungen ausgeübt. Einen Einfluss auf die Mietenentwicklung hält der Bund der Steuerzahler bei rund 1,9 Millionen Wohnungen in Berlin aber weder für realistisch noch überhaupt für das Schutzziel des Baugesetzbuchs. „Intention des gemeindlichen Vorkaufsrechts ist, dass aus städtebaulichen Gründen in einem Gebiet die gewachsene Zusammensetzung der angestammten Wohnbevölkerung erhalten und einer sozialen Verdrängung entgegengewirkt wird. Der Schutz vor steigenden Mieten ist überhaupt nicht das Ziel der bundesrechtlichen Vorschrift“, sagte Kraus. 

Als ein besonders krasses Beispiel sieht Kraus die Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg über das Wohngebäude in der Friedrichshainer Holteistraße zu Gunsten einer Genossenschaft an. Laut einer Pressemitteilung des Bezirksamts beträgt der Kaufpreis für das Haus mit 20 Wohnungen und einer Kita 6 Mio. Euro und soll vom Finanzsenat zu 10 Prozent gegen Belegungsrechte bezuschusst werden. 

Der Staat bezuschusst also den Ankauf von Wohnungen zu einem Preis von durchschnittlich knapp 300.000 Euro aus Steuermitteln zugunsten einer privatrechtlich organisierten Körperschaft. Dies würde bei einer (in Berlin) durchschnittlichen Wohnungsgröße von angenommen rund 70 m³ immerhin einem Quadratmeterpreis von über 4.000 Euro entsprechen. 

Der Finanzsenator hatte kürzlich in einer Pressemitteilung erklärt, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts ohne Zuschuss angesichts der stark gestiegenen Grundstückspreise oftmals nicht möglich sei, „weil die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist.“ Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler ist damit dann auch der Zuschuss selbst in haushaltsrechtlicher Hinsicht unwirtschaftlich.

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