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Bund der Steuerzahler sieht Stuttgarter Gemeinderat gefordert

Presseinformation 26.09.2019

Haushaltsentwurf der Verwaltung muss nachgebessert werden

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg kritisiert den von Oberbürgermeister Kuhn vorgelegten Entwurf des Doppelhaushalts 2020/2021 und sieht den Stuttgarter Gemeinderat in den nächsten Wochen am Zug. Zwar sollen in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 keine neuen Schulden aufgenommen werden, doch verheißen die Ankündigungen der städtischen Verwaltungsspitze für die Folgejahre nichts Gutes. Sie plant für die Jahre 2022 bis 2024 bereits jetzt mit einem Kreditbedarf von insgesamt 164,2 Millionen Euro. Dies wäre ein Schlag ins Gesicht der Stuttgarter Steuerzahler, die in den letzten Jahren dafür gesorgt haben, dass der Stuttgarter Haushalt schuldenfrei wurde und mit deren Geld Rücklagen in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro aufgetürmt wurden. Der Bund der Steuerzahler sieht die Gegebenheit, dass die Stadt in den vergangenen Jahren zunehmend das Geld der Steuerzahler in Rücklagen gehortet hat, äußerst kritisch. Nur ein Teil davon ist zweckgebunden für Großprojekte wie die Opernsanierung oder Bauvorhaben des Klinikums. Ein Großteil der Rücklagen wird aber einfach nur gebunkert, anstatt die Belastung der Steuerzahler zu verringern.

Zudem gilt es die von der Verwaltungsspitze angepeilte Schaffung von mehr als 700 Stellen durch den Gemeinderat kritisch zu hinterfragen. Die Stadt beschäftigt – inklusive ihrer Eigenbetriebe und Krankenhäuser - bereits über 20.000 Mitarbeiter. Bei den Personalausgaben handelt es sich immer um Ausgaben, die sich langfristig auf einen Haushalt auswirken. Daher muss sorgfältig untersucht werden, in welchen Bereichen tatsächlich Neueinstellungen unumgänglich sind bzw. ob zum Beispiel ein neues Aktionsprogramm alleine 40 zusätzliche Stellen erfordert. Auch die geplanten Einzelvorhaben gehören allesamt auf den Prüfstand. Beispielhaft seien hier der geplante Ausbau der Mercedes-Benz-Arena oder die Neugestaltung des Neckarufers sowie eventuelle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Opernsanierung genannt.

Die Mitglieder des Gemeinderats sind nun gefordert. Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf für den Stuttgarter Doppelhaushalt 2020/2021 darf nicht einfach nur durchgewunken werden. Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler gilt es jetzt – insbesondere mit Blick auf Personalentscheidungen – die richtigen Weichen zu stellen. Oberstes Ziel muss immer ein ausgeglichener Haushalt sein. Ein Zurück in die Verschuldung darf es in der Landeshauptstadt auch in Zukunft nicht geben, insbesondere mit Blick auf Rücklagen von rund 2,7 Milliarden Euro.

Stuttgart, 26.9.2019

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