Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Publikationen    Bund der Steuerzahler bezeichnet Klimaso...

Bund der Steuerzahler bezeichnet Klimasondervermögen als Etikettenschwindel

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen 08.11.2023

Ziele begründen keine ‚außergewöhnliche Notsituation'

Der Bund der Steuerzahler Berlin lehnt das aktuell im Berliner Abgeordnetenhaus zu beratene „Sondervermögens Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ ab. Nach Ansicht seines Vorsitzenden, Alexander Kraus, rechtfertigt die in dem Gesetzentwurf vorgebrachte Begründung nicht die Aussetzung der Schuldenbremse: „Die von der Regierung mit dem Sondervermögen angestrebten politischen Ziele begründen eben gerade keine ‚außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Finanzlage‘ im Sinne des Grundgesetzes oder der Landesverfassung führt. Die politisch verfolgten Ziele mögen zwar legitim sein, sind aber die Folge von politischen Richtungsentscheidungen und eben auch keine plötzliche und unvorhergesehene Naturkatastrophe.

Insofern bezeichnete Kraus den Titel des geplanten Gesetzes auch als Etikettenschwindel. Wenn auch im Titel des Gesetzes an erster Stelle genannt, taucht das Anliegen des Klimaschutzes im Gesetz selbst erstaunlicherweise nur als Nebenprodukt auf. Seine primäre Zweckbestimmung sei es, die energiepolitischen Abhängigkeiten „zu verringern, wodurch zugleich“ – also quasi als Nebenprodukt – auch noch „die … Klimaschutzziele … beschleunigt zu erreichen sind sowie die Resilienz gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels gestärkt wird“.

Der Bund der Steuerzahler widerspricht auch der Behauptung, die gebotene Reaktion des Landes Berlin auf diese dramatisch zugespitzten Risiken und Herausforderungen würden die regulären finanziellen Möglichkeiten Berlins übersteigen und die erforderlichen zusätzlichen, verstärkten und beschleunigten Maßnahmen könnten absehbar nicht aus den laufenden Haushaltsmitteln finanziert werden, wie es in der Gesetzesbegründung heißt.

Dabei ist es nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler auch nicht so, dass im laufenden Landeshaushalt keine Ausgaben vorhanden wären, die man bei einer „Leib und Leben“ der Berliner Bevölkerung bedrohenden „außergewöhnlichen“ Notsituation in Frage stellen könnte. Hier verweist der Bund der Steuerzahler u.a. auf sein kürzlich vorgestelltes Schwarzbuch.

 

Mehr zum Thema:

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen 25.08.2023
Kein Ausnahmegrund von der Schuldenbremse
Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Klimaschutz, Resilienz und Transformation
https://steuerzahler.de/aktuelles/detail/kein-ausnahmegrund-von-der-schuldenbremse/

 

Mit Freunden teilen