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Berlin (West) hat die höchsten Wohnnebenkosten - auch in MV leichter Kostenanstieg

Presseinformation 30.05.2022

Das große BdSt-Ranking der Landeshauptstädte legt starke Unterschiede bei den Wohnnebenkosten offen / Wir vergleichen die Jahre 2016-2022 / Unsere Appelle zu weiteren und aktuellen Belastungen: Runter mit den Energiesteuern! Entlastungen für selbstgenutzten Wohnraum schaffen!

Die Einwohner von Berlin (West) werden am stärksten mit Wohnnebenkosten belastet, im rheinland-pfälzischen Mainz ist es am preiswertesten – dicht gefolgt von Schwerin! Gleichzeitig gehört Mecklenburg-Vorpommern zu jenen Bundesländern mit dem niedrigsten Haushaltseinkommen. Das teils erhebliche Kostengefälle der Wohnnebenkosten legt ein neues Ranking offen, für das der Bund der Steuerzahler (BdSt) alle 16 Landeshauptstädte unter die Lupe genommen hat. Der detaillierte BdSt-Check der Wohnnebenkosten für die Jahre 2016 bis 2022 vergleicht die Entwicklung, wie stark die Bürger quer durch Deutschland belastet werden. „Der Staat ist ein wesentlicher Wohnkostentreiber – jetzt kommt es darauf an, die Menschen nicht weiter zu belasten“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Denn schon beim Kauf einer Immobilie langt der Fiskus zu, Jahr für Jahr kommen dann weitere Belastungen hinzu. 

Bei seinem Ranking hat der Verband die Belastung durch sechs verschiedene Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus ermittelt: Im Einzelnen sind das die Trinkwasserpreise, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, die Grundsteuer sowie der Rundfunkbeitrag – dieser ist zwar bundesweit einheitlich, stellt aber einen wesentlichen Kostenfaktor für nahezu jeden Bürger dar und wurde deshalb in die Liste aufgenommen.

Im Einzelnen: Mit Gesamtkosten von 1.492 Euro im Jahr 2022 ist Mainz demnach am günstigsten, während Berlin (West) mit 2.291,50 Euro im selben Jahr auf dem teuersten Platz landet. Gegenüber dem Jahr 2021 sind 14 Landeshauptstädte signifikant teurer geworden, günstiger wurde es nur in Erfurt, der Landeshauptstadt von Thüringen.

Betrachtet man nun die Gesamtentwicklung unseres Vergleichs seit dem Jahr 2016, sind 13 Landeshauptstädte teurer und 3 Landeshauptstädte günstiger geworden. Drei Beispiele: Die Einwohner von Düsseldorf wurden mit rund 38 Euro weniger bei den Nebenkosten entlastet, während in Hannover und Saarbrücken mit 318 bzw. 185 Euro die stärksten Kostenanstiege zu verzeichnen sind.

BdSt-Appell zur Energiepreis-Explosion: Runter mit den Energiesteuern!

Über das Wohnnebenkosten-Ranking hinaus sind noch weitere Belastungen wie zum Beispiel die Strom- und Gaskosten zu berücksichtigen. Vor allem die massiv erhöhten Gaspreise belasten die Haushalte enorm. Aufgrund derzeitiger Krisen hat sich der Gaspreis mehr als verdoppelt – dies beeinflusst auch die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer und führt zu höheren Steuern. Nach der jüngsten Steuerschätzung kann der Staat mit deutlich höheren Steuereinnahmen rechnen. Hier muss die Politik dringend handeln!

Daher fordert der BdSt: Heizstoffe sind lebensnotwendige Güter und sollten daher nur mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent besteuert werden. Die Stromsteuer sollte von derzeit 2,05 Cent/kWh auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß von 0,1 Cent/kWh gesenkt werden. Das würde die Haushalte nachhaltig entlasten. Eine einmalige Energiepreis-Pauschale, die zudem versteuert werden muss und obendrein nicht für alle Bürger gilt, reicht hier nicht!

BdSt-Appell zur Grunderwerbsteuer: Entlastungen für selbstgenutzten Wohnraum schaffen!

Wer Wohneigentum erwerben will, kommt an der Grunderwerbsteuer nicht vorbei. Die Politik hat diese Belastungen weiter verschärft: Die Bundesländer können seit September 2006 den Steuersatz eigenständig festlegen. Zuvor lag der Grunderwerbsteuersatz bundesweit bei 3,5 Prozent. In den meisten Bundesländern – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – ist das längst nicht mehr der Fall.

Seit 2006 gab es zahlreiche Steuererhöhungen, und der Grunderwerbsteuersatz ist auf bis zu 6,5 Prozent in einigen Bundesländern gestiegen. Zudem gibt es für die Mehreinnahmen begünstigende Regelungen beim Länderfinanzausgleich – das beflügelt den Steuererhöhungswettlauf, was angesichts der gestiegenen Immobilienpreise ärgerlich ist. Unter dem Strich hat die Grunderwerbsteuer den Ländern einen beispiellosen Geldregen beschert – zu Lasten der Steuerzahler. In 2022 wird die Grunderwerbsteuer laut jüngster Steuerschätzung rund 19 Milliarden Euro einbringen. Bereits 2021 hatte die Grunderwerbsteuer mit 18,4 Milliarden Euro den höchsten Ertrag unter den Landessteuern.  Das war ein Anstieg von rund 14,2 Prozent im Vergleich zu 2020. Seit 2010 haben sich die Grunderwerbsteuereinnahmen mehr als verdreifacht.  Die Mehreinnahmen resultieren zum einen aus höheren Steuersätzen und zum anderen aus gestiegenen Immobilienpreisen. Dadurch werden die Eigenheim-Käufer bei der Grunderwerbsteuer doppelt belastet.

Wichtiges zur Grunderwerbsteuer

  • Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro und einem Steuersatz von 6,5 Prozent werden allein für die Grunderwerbsteuer 32.500 Euro fällig. Die Grunderwerbsteuer ist damit der stärkste Preistreiber unter den Erwerbsnebenkosten. Weitere Kosten für Notar, Grundbuch und ggf. Sachverständige kommen noch hinzu. Das für die Baufinanzierung benötigte Eigenkapital sprengt dann häufig das knappe Budget vieler Familien und lässt den Traum von den eigenen vier Wänden letztlich an der hohen Steuerbelastung scheitern.
     
  • Die hohe Belastung trägt wesentlich dazu bei, dass Deutschland eine im internationalen Vergleich sehr niedrige Wohneigentumsquote hat. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes verfügen rund 46,5 Prozent der privaten Haushalte in Deutschland über Wohneigentum. Damit liegt Deutschland im OECD-Durchschnitt an vorletzter Stelle. Die niedrige Wohneigentumsquote hat auch starken Einfluss auf die Vermögensverteilung in Deutschland. Durch Studien wurde belegt, dass sich mehr Haushalte, vor allem im mittleren Einkommensbereich, Wohneigentum nach einer Senkung der Grunderwerbsteuer leisten könnten. Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer würden einen Vermögensaufbau daher besonders für die Mittelschicht erleichtern.
     
  • Deshalb fordert der BdSt seit langem eine Steuerbefreiung bei Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum statt einer Freigrenze von lediglich 2.500 Euro. Entsprechende Absichtserklärungen im Ampel-Koalitionsvertrag, den Ländern eine flexiblere Gestaltung bei der Grunderwerbsteuer zu ermöglichen, müssen jetzt schnell in die Tat umgesetzt werden. Auf lange Sicht müssen die fiskalpolitischen Anreize des Länderfinanzausgleichs zu Mehreinnahmen über die Grunderwerbsteuer beseitigt und die Steuersätze gesenkt werden.
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