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BdSt-Wohnnebenkosten-Vergleich der Landeshauptstädte 2023

Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V. / Presseinformation 19.06.2023, Ralf Seibicke

Magdeburg unverändert auf Platz 6

Die Einwohner von Magdeburg werden dank einer noch günstigen Grundsteuer unterdurchschnittlich mit Wohnnebenkosten belastet.

Ein aktuelles Ranking legt starke Unterschiede bei den Wohnnebenkosten offen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat dafür alle 16 Landeshauptstädte unter die Lupe genommen. Der detaillierte BdSt-Check der Wohnnebenkosten für die Jahre 2016 bis 2023 vergleicht, wie stark die Bürger quer durch Deutschland belastet werden.

Bei seinem Ranking hat der Verband die Belastung durch sechs verschiedene Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus ermittelt: Im Einzelnen sind das die Trinkwasserpreise, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sowie die Grundsteuer und der Rundfunkbeitrag.

Bei den Gesamtkosten liegt Magdeburg mit 1.737,99 Euro im Jahr 2023 an 6. Stelle und damit unter dem Durchschnitt aller Landeshauptstädte. Dies liegt fast ausschließlich an der relativ geringen Belastung durch die Grundsteuer, wie bei allen anderen ostdeutschen Bundesländern auch. So wird noch bis 2024 bei der Berechnung der Grundsteuer in den neuen Bundesländern auf die Wertverhältnisse des Jahres 1935, in den alten Bundesländern hingegen auf die Wertverhältnisse des Jahres 1964 abgestellt.

Rechnet man die Grundsteuer heraus, liegt Magdeburg im Vergleich nur an 13. Stelle.

Der BdSt begleitet die Grundsteuerreform kritisch, indem wir vor allem auf die versprochene Aufkommensneutralität achten. Das bedeutet, dass die Reform der Grundsteuer nicht zu heimlichen Steuererhöhungen führen darf. Wie die Politik dieses Versprechen gewährleisten will, bleibt nach wie vor offen. Es wird letztlich entscheidend darauf ankommen, ob die Gemeinden bei Erhöhungen der Grundstückswerte die kommunalen Hebesätze anpassen und auf mögliche Mehreinnahmen verzichten.

 

Wir fordern von allen Städten und Gemeinden dazu ein entsprechendes Handeln, damit Wohnen noch bezahlbar bleibt. Die politisch versprochene Aufkommensneutralität muss ohne Wenn und Aber eingehalten werden. Als Maßstab ist das Jahr der Entscheidung des Verfassungsgerichtes, also 2018 zugrunde zu legen. Dies verlangt von den Kommunen die notwendige Transparenz und Ehrlichkeit gegenüber den Bürgern. Am besten wäre eine Pflicht der Kommunen zur Offenlegung, welcher Hebesatz aufkommensneutral wäre. Im Ergebnis kann und muss dies dazu führen, dass im Einzelfall bereits seit 2018 vorgenommene Steuererhöhungen rückgängig gemacht werden. Dazu gehört auch eine verantwortungsvolle und bezahlbare Ausgabenpolitik ohne Steuerhöhungen – im Interesse der Steuerzahler.

 

Den gesamten Wohnnebenkostenvergleich erhalten Sie im Anhang.

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