Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Publikationen    Artikeldienst 10/2024

Artikeldienst 10/2024

Bund der Steuerzahler Bayern e. V. / Meldungen / Steuertipps 21.10.2024

Lohnsteuerermäßigung - Freibeträge für 2025 eintragen lassen

Der Antrag für die Lohnsteuer-Ermäßigung für 2025 kann ab Oktober 2024 beim Finanzamt gestellt werden. Wer also bereits ab Beginn des neuen Jahres profitieren möchte, kann noch in diesem Jahr aktiv werden.

Arbeitnehmer, die hohe Kosten haben, sollten über einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung nach­denken. Dies können hohe Werbungskosten für einen langen Arbeitsweg, Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung oder hohe Fortbildungskosten sein. Auch Sonderausgaben wie z.B. Unter­haltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten und/oder außergewöhnliche Belastungen, wie etwa hohe Krankheitskosten, können bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. „Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen mehr als 600 Euro pro Jahr betragen“, informiert Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. „Berufsbedingte Werbungskosten werden dabei allerdings erst berücksichtigt, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro im Jahr über­steigen.“

Der Antrag für die Lohnsteuer-Ermäßigung für 2025 kann ab Oktober 2024 beim Finanzamt gestellt werden. Spätestens im Januar jedoch sollte der Antrag gestellt werden, um für das volle Jahr davon zu profitieren. Selbstverständlich kann der Antrag auch noch danach gestellt werden, er gilt dann aber erst für die dem Antrag folgenden Monate. Der Freibetrag kann für zwei Jahre beantragt werden. „Ändern sich aber die Umstände, sodass der Freibetrag herabgesetzt werden muss, z. B. weil sich nach einem Jobwechsel der Arbeitsweg verkürzt, so muss der Steuerzahler die Änderung gegenüber dem Finanz­amt anzeigen“, erläutert Daniela Karbe-Geßler.

Denn gerade bei Arbeitnehmern, die z. B. häufiger im Homeoffice tätig sind und daher seltener zur Arbeit fahren oder sich Termine von Fortbildungen verschoben haben und deshalb weniger Ausgaben anfielen als gedacht, sollten die bisherigen Freibeträge überprüfen. Eventuell sind diese in der aktuellen Situation nicht mehr passend. Steuerzahler, die zu spät reagieren, müssen später ggf. mit einer Steuernachzahlung rechnen, wenn der geltende Freibetrag zu hoch war.

Für den Antrag muss ein amtliches Formular genutzt werden. Seit Oktober 2021 kann der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung auch online bei elster.de gestellt werden. Der Freibetrag wird als ELStAM gespeichert und dem Arbeitgeber zum elektronischen Abruf bereitgestellt. Steuerzahler erhalten keinen Papierausdruck der geänderten ELStAM. Die Bekanntgabe erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers.

Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für 2024 kann noch bis zum 30. November gestellt werden. Das kann sich insbesondere lohnen, wenn zum Jahresende Sonderzahlungen erwartet werden. Danach kann eine Steuerermäßigung nur noch im Rahmen einer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. „Steuerzahler, die entsprechende Freibeträge erhalten, müssen in jedem Fall eine Steuer­erklärung abgeben“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Das Finanzamt prüft somit, ob zu hohe Beiträge berücksichtigt wurden.“

Verantwortlich: Klaus Grieshaber
München, 15.10.2024

PDF-Version: Hier klicken

Mit Freunden teilen