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Staatliche Lasten verteuern das Wohnen

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. / Presseinformation 09.07.2018

Bundesweiter Nebenkostenvergleich belegt Handlungsbedarf - Stuttgart sollte Hebesatz der Grundsteuer dauerhaft senken

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg ist der Auffassung, dass die Politik staatlich verursachte Wohnnebenkosten verstärkt in den Blick nehmen sollte. Die Steuer- und Abgabenbelastung rund um das Wohnen sei zu einem echten Problem für die Bürger geworden. Hier müsse gegengesteuert werden.

Begründet wird diese Forderung mit einem bundesweiten Wohnnebenkostenvergleich, den der Bund der Steuerzahler vorgelegt hat. Anhand eines Dreipersonen-Musterhaushalts hat der Verband die Hauptstädte der Bundesländer verglichen. In den Blick genommen wurden Wasserentgelte, Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Abfallgebühren, der Rundfunkbeitrag sowie die Grundsteuerbelastung.

Der Vergleich kommt zu dem Ergebnis, dass der Musterhaushalt über die genannten Steuern, Beiträge und Gebühren im Bundesdurchschnitt mit 1.780,30 Euro pro Jahr belastet wird. Damit beläuft sich die Belastung auf 148,36 Euro pro Monat. Das entspricht etwa Dreiviertel des Kindergeldes der dreiköpfigen Familie. Stuttgart weist mit 1.825,07 Euro pro Jahr einen überdurchschnittlichen Wert auf.

Vor allem bei der Grundsteuer ist die Politik nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg gefordert. Der Musterhaushalt muss in Stuttgart 670 Euro pro Jahr an Grundsteuer abführen. Das ist deutlich über dem Bundesschnitt von 566 Euro pro Jahr. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg ist auch mit Blick auf den hohen finanziellen Überschuss, den Stuttgart im vergangenen Jahr erzielt hat, der Auffassung, dass der Hebesatz der Grundsteuer in der Landeshauptstadt dauerhaft gesenkt werden sollte. Eine dauerhafte Entlastung sei allemal besser, als das Geld der Steuerzahler zu horten, so der Verband. 

Aber auch die Landespolitik ist gefordert, da die Grundsteuer vor großen Veränderungen steht. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Erhebung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Der Bund der Steuerzahler befürchtet, dass es zu deutlichen Mehrbelastungen kommen wird, wenn sich die Politik für das falsche Bewertungsmodell entscheidet. Er hat daher an Finanzministerin Sitzmann appelliert, sich für das so genannte Flächenmodell einzusetzen, bei dem es im Vergleich zu anderen diskutierten Modellen voraussichtlich zu geringeren Verwerfungen in Baden-Württemberg kommen wird.

Dem Vergleich zugrunde liegt ein Dreipersonen-Haushalt, der in einem zweigeschossigen Einfamilienhaus in städtischer Randlage wohnt. Das Haus weist eine Wohnfläche von 120 qm und eine Grundstücksfläche von 300 qm auf.

Die Ergebnisse des Vergleichs finden Sie online unter:

https://www.steuerzahler-baden-wuerttemberg.de/files/94825/Ergebnisse_BdSt-Wohnnebenkosten-Vergleich_2016-2018.pdf

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Pressesprecherin

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