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Politikfinanzierung in der Kritik

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 22.01.2018

Bund der Steuerzahler gegen Änderung des Abgeordnetengesetzes

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen kritisiert die von den Landtagsfraktionen SPD, CDU, Grüne und FDP beabsichtigten finanziellen Aufstockungen bei den Kostenpauschalen der Parlamentarier, bei den Abgeordneten-Mitarbeitern sowie den Fraktionszuschüssen als nicht hinreichend begründet. Darüber hinaus wendet sich der Verband gegen die Absicht, einen Automatismus bei der Anpassung der Diäten zu Beginn der Legislaturperiode festzulegen, ohne dass der Landtag die jeweilige Erhöhung jährlich bestätigen muss. „Der Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Abgeordnetengesetzes belastet den Landeshaushalt in diesem Jahr mit über 2,5 Millionen Euro. Er bedarf einer – bisher ausgebliebenen – öffentlichen Debatte“, fordert der Landesvorsitzende Bernhard Zentgraf.

Die Diäten der Abgeordneten von derzeit 6.809 Euro monatlich sollen nach dem Gesetzentwurf jährlich dynamisch nach einem statistischen Indexwert steigen, im Landtag aber nicht mehr thematisiert werden. „Die vier Landtagsfraktionen machen sich in der Diätenfrage einen ganz schlanken Fuß. Dabei müssen Politiker eigene Gehaltserhöhungen im Lichte der Öffentlichkeit rechtfertigen, wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert hat“, kritisiert Zentgraf.

Des Weiteren soll die steuerfreie Kostenpauschale der Abgeordneten von derzeit 1.104 Euro monatlich auf 1.417 Euro erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung von 28,4 Prozent und führt zu jährlichen Mehrkosten im Landesetat von 532.000 Euro. Die Pauschale soll darüber hinaus auf Basis eines gewichteten Kostenindexes künftig jährlich automatisch steigen. Der Bund der Steuerzahler hält die einmalige Erhöhung wie auch die jährliche Dynamisierung für nicht gerechtfertigt. Er kritisiert insbesondere die Steuerfreiheit dieser Pauschalen, die Abgeordnete gegenüber Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmern bevorzuge, die ihre Werbungs- und Betriebskosten jeweils dem Finanzamt gegenüber - von geringfügigen und nicht dynamisierten Freibeträgen abgesehen - im Detail nachweisen müssten.

Auch die erneute Hochsetzung des Höchstbetrages für Abgeordneten-Mitarbeiter, der künftig einem Beschäftigungsumfang von 50 Wochenstunden entsprechen soll, hält der Bund der Steuerzahler für nicht angemessen. Nach Intention des Gesetzentwurfes soll damit letztlich der finanzielle Spielraum geschaffen werden, um vollzeitbeschäftigte Bedienstete der Abgeordneten über den Weg der Stundenverrechnung gehaltsmäßig höher einstufen zu können. Der mögliche Gehaltssprung macht monatlich bis zu 900 Euro aus, für die Landeskasse ergeben sich allein im Jahr 2018 Mehrbelastungen von 1,54 Millionen Euro. Der Bund der Steuerzahler erinnert daran, dass bis vor zehn Jahren den Abgeordneten lediglich eine Halbtagskraft zur Unterstützung der parlamentarischen Aufgaben zustand. Ab 01.03.2008 wurde der Beschäftigungsumfang auf 30 Wochenstunden und ab 01.08.2013 auf 40 Wochenstunden erhöht. „Wenn diese Entwicklung mit der jetzigen Anhebung auch auf 50 Wochenstunden ab dem 01.02.2018 so weiter geht, hat jeder Landtagsabgeordnete in weiteren zehn Jahren Anspruch auf fast zwei Vollzeitmitarbeiter bzw. einen hochdotierten Referenten auf Steuerzahlerkosten. Das ist übertrieben für ein Landesparlament“, kritisiert Zentgraf.

Auf Ablehnung des Bundes der Steuerzahler stößt schließlich auch die Erhöhung der Zuschüsse an die Landtagsfraktionen im jährlichen Umfang von rd. 427.000 Euro. Eine Begründung werde dafür in dem Gesetzentwurf nicht gegeben, bemängelt der Verband. Da die drei Oppositionsfraktionen des Niedersächsischen Landtags jedoch erstmals einen um 15 Prozent erhöhten monatlichen Sockelbetrag (statt 60.343 Euro künftig 69.394 Euro) erhalten sollen, sei davon auszugehen, dass die Opposition angesichts der übergroßen Parlamentsstärke der Regierungsfraktionen von SPD und CDU gestärkt werden solle. Dieses politische Ansinnen sei berechtigt, meint der Bund der Steuerzahler. Allerdings dürfe bei diesem Vorhaben nicht zusätzlich in die Landeskasse gegriffen werden. Vielmehr sollten sich die Regierungsfraktionen mit geringeren Zuschüssen als bisher begnügen und nicht auch noch mit dem Gesetzentwurf ihre eigenen Zuschüsse über den Verteilungsschlüssel „Pro-Kopf-Betrag“ erhöhen. „Die Regierungsfraktionen können auf einen Teil ihrer bisherigen Fraktionszuschüsse verzichten, weil sie in der fachlichen Beratung die Ministerialverwaltung im Rücken haben, was für die Oppositionsfraktionen nicht im gleichen Maße gilt“, erklärt Zentgraf.

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