
Bund der Steuerzahler MV: Heftige Kritik an der Anhebung der Übernachtungssteuer in Schwerin
„Strukturreformen jetzt!“
Notlagenkredite gerechtfertigt?
2,1 Mrd. Euro für Flucht- und Integrationsausgaben
Aus einer neuen Berichtsvorlage des Senats an das Berliner Abgeordnetenhaus geht hervor, dass sich die Kosten für Flucht- und Integrationsausgaben im Haushaltsjahr 2024 für das Land Berlin und die Bezirke auf über 2,1 Milliarden Euro beliefen. In der politischen Diskussion der letzten Monate war immer nur von lediglich einer Milliarde Euro die Rede. Rechtfertigen diese Kosten die Aufnahme von Notlagenkrediten?
Der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hatte in seiner Sitzung am 19. Februar 2025 einen Berichtsauftrag erteilt, welche Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten sind in den Bezirken und in den Senatsverwaltungen angefallen sind.
Pünktlich für die Einladung zur Sitzung am 2. April 2025 legte die Senatsverwaltung für Finanzen einen erstaunlich knappen Bericht vor. In der Drucksache heißt es lapidar, die Höhe der insgesamt auf den Bereich Flucht entfallenen Ausgaben ließe sich nur annährungsweise ausweisen, da viele Ausgabenbereiche auch, aber nicht ausschließlich, Geflüchteten zugutekämen. Leistungen für Geflüchtete würden grundsätzlich in allen Bereichen der Verwaltung erbracht. Die dargestellten größeren Ausgabepositionen seien teilweise noch vorläufig.
Die Zahlen erstaunen den Bund der Steuerzahler. Aufsummiert werden Gesamtausgaben in Höhe von 2,107 Milliarden Euro, von denen 455 Millionen Euro auf die Bezirke entfallen. Und offenbar sind das dann noch nicht einmal die kompletten Kosten. Nur für die Größenordnungen: Es handelt sich dabei um mehr als 5 Prozent des Landeshaushaltes! In der politischen Diskussion der letzten Monate war sonst immer nur von lediglich einer Milliarde Euro die Rede.
Der knappe Tabellenausriss der Finanzverwaltung enthält vorwiegend kryptische Abkürzungen, die nicht jedem etwas sagen dürften. Hinter „Ausgaben UMF/Jug“ verbergen sich z.B. 250 Millionen Euro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Gleichzeitig wird in Berlin wegen der hohen Unterbringungskosten für die Flüchtlinge um weitere Notlagenkredite in Höhe von einer Milliarde Euro gerungen. Ein vom Senat beauftragtes Rechtsgutachten für das Abgeordnetenhaus, das sich mit den Anforderungen an die Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage beschäftigt, ist leider vertraulich. Das ist bedauerlich, weil den Bund der Steuerzahler hier die Argumentation der Rechtsanwälte sehr interessiert hätte.
Nicht geheim ist immerhin die Stellungnahme der Rechnungshofpräsidentin, die eine interessante Frage aufwirft: Welche unerwarteten neuen Bedarfe seit dem Beschluss des dritten Nachtragshaushalts im Dezember 2024 entstanden seien, die damals noch nicht berücksichtigt werden konnten?
So hält es die Rechnungshofpräsidentin für fraglich, ob eine entsprechende Notsituation im Haushaltsjahr 2025 – also erst drei Jahre nach Beginn des Angriffs auf die Ukraine – überhaupt noch festgestellt werden kann. Eine Notsituation könne nicht auf Dauer bestehen, da sie sonst zum Regelfall würde. Alleine finanzielle Bedarfe würden keine notsituationsbedingten Kreditaufnahmen rechtfertigen.
Zudem mahnt die Rechnungshofpräsidentin, dass Kredite nur aufgenommen werden dürfen, wenn andere Mittel zur Deckung nicht vorhanden sind und richtet sich nicht nur an die Exekutive, sondern ausdrücklich auch an den Haushaltsgesetzgeber. Dies könne insbesondere durch Überprüfung und Anpassung von Priorisierungsentscheidungen im Haushalt erfolgen. Daneben habe das Land zu prüfen, ob die bisherigen Maßnahmen wirtschaftlich geplant und durchgeführt worden sind.
Für den Bund der Steuerzahler klingt das nach den entscheidenden Fragestellungen. Hat der Senat wirklich die richtigen Prioritäten gesetzt, und hält sich der Senat an das haushaltsrechtliche Gebot der Wirtschaftlichkeit? Was die Prioritätensetzung angeht, dürfen Zweifel angemeldet werden.
Auch zu der weiteren Anforderung der Rechnungshofpräsidentin hinsichtlich einer wirtschaftlichen Planung und Durchführung von Maßnahmen hat sich der Bund der Steuerzahler schon kritisch eingemischt. So waren die Entscheidungsvorlagen für die Anmietung der Flüchtlingsunterkünfte in dem ehemaligen Hotelhochhaus in Lichtenberg sowie dem Bürogebäude in Westend mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen versehen, die einfach nur ein trauriger Witz sind. Kein Wunder, dass auch diese Unterlagen geheim und nicht für die Augen der Öffentlichkeit bestimmt waren.
Mehr Kredite werden jedenfalls mit Sicherheit nicht dazu führen, dass verzichtbare Ausgaben aus den Haushalten gestrichen werden. Zunehmen werden jedenfalls die Schulden und damit die künftig aus dem Haushalt aufzubringenden Beträge für Zinszahlungen, die dann nicht mehr für Bildung, Kitas und Kultur zur Verfügung stehen werden. Dann droht, dass von der Politik wieder ein Notstand ausgerufen wird.
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Pressenennungen zum Thema
Berliner Zeitung, 18.02.2025
„Intransparent, fragwürdig“: Steuerzahler-Bund kritisiert Senat im Streit um Flüchtlingsheim in Westend ... Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin (BdSt), Alexander Kraus, hat das Vorgehen des Berliner Senats bei der Anmietung von Flüchtlingsunterkünften kritisiert. Der Verband rief die Berliner Politik zu Transparenz und Wirtschaftlichkeit auf. ... Der Bund der Steuerzahler halte es für „äußerst bedenklich, dass derartige Multimillionen-Euro-Geschäfte des Senats so offensichtlich vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen abgewickelt werden sollen“. ... Der Berliner BdSt-Vorsitzende Kraus dazu: „Das Land Berlin darf sich nicht von Heuschrecken mit Schrottimmobilien über den Tisch ziehen lassen“. Kraus hatte dem Senat vorgeschlagen, bereits frühzeitig vor der Anmietung von Objekten den Berliner Rechnungshof beratend einzubeziehen und Stellungnahmen der Preisüberwachungsstelle bei der Senatswirtschaftsverwaltung einzuholen. ... Der Bund der Steuerzahler hält die Vertraulichkeit von Abgeordnetenhausdrucksachen zur Anmietung von Objekten zur Flüchtlingsunterbringung grundsätzlich für intransparent und fragwürdig. In der vertraulichen Senatsvorlage zur Anmietung der Liegenschaft in der Soorstraße 80-82 wird die Vertraulichkeit damit begründet, dass ein Bekanntwerden der Mietkonditionen die Verhandlungsspielräume bei zukünftigen Anmietungen am Markt einschränken könne. ... Kritik des Steuerzahlerbundes: „Gut verhandelt wird hier nicht“ BdSt-Vorsitzender Kraus hat Zweifel an dieser Begründung: „Hier soll die Öffentlichkeit wohl nicht erfahren, dass sich das Land Berlin für zehn Jahre zu Mietzahlungen von über 118 Millionen Euro verpflichtet, mithin einem monatlichem Quadratmeterpreis von monatlich gut 35 Euro warm inklusive aller Nebenflächen. Gut verhandelt wurde hier offenkundig nicht!“ ...
https://www.berliner-zeitung.de/news/steuerzahler-bund-kritisiert-senat-im-streit-um-fluechtlingsheim-soorstrasse-in-westend-li.2300122
Berliner Kurier, 11.12.2024
https://www.berliner-kurier.de/berlin/157-mio-euro-fuer-fluechtlingsheim-so-fuettert-der-senat-miethaie-mit-steuergeldern-li.2278433
WELT-TV, 08.12.2024
"An diesem Fall kann man gut nachvollziehen, dass der Senat offensichtlich bereit ist, hier fast jeden Preis zu bezahlen für die Anmietung. Und aus unserer Sicht ist das nicht notwendig. Es gibt rechtliche Instrumente, wie man das eingrenzen kann.
https://www.youtube.com/watch?v=Hcbbs8Z_E2M
Berliner Kurier, 06.12.2024
... Auch der Chef des Berliner Steuerzahlerbundes, Alexander Kraus, ist darüber wenig begeistert. „Das Land Berlin darf sich nicht von Heuschrecken mit Schrottimmobilien über den Tisch ziehen lassen!“, sagt er. „Die Mieten für die abgewirtschafteten Objekte in Lichtenberg und in der Soorstraße stehen augenscheinlich in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung des Vermieters.“ Was Kraus damit meint, sieht man im Fall des Bürohauses. Für das über 32.000 Quadratmeter ... Daher hat der Berliner Steuerbundzahler-Chef Zweifel an der Version, dass man über das Senatspapier nur deshalb Vertraulichkeit vereinbarte, um durch ein Bekanntwerden der Mietkonditionen nicht die Verhandlungen für zukünftigen Mietprojekte zu gefährden. ... Kraus sagt: „Hier sollte die Öffentlichkeit wohl nicht erfahren, dass sich das Land Berlin für zehn Jahre zu Mietzahlungen von fast 157 Millionen Euro verpflichtet, mithin einem Quadratmeterpreis von monatlich gut 40 Euro warm. Gut verhandelt wurde hier offenkundig nicht!“ ... Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anhand einer ausgedachten fiktiven Immobilie als Vergleichsvariante hält der Bund der Steuerzahler haushaltsrechtlich für äußerst fragwürdig. Verbandschef Kraus sagt deutliche Worte dazu: „Hier setzen sich die Beteiligten leicht dem Verdacht aus, dass hier gemauschelt worden sein könnte.“
https://www.berliner-kurier.de/berlin/157-mio-euro-fuer-fluechtlingsheim-so-fuettert-der-senat-miethaie-mit-steuergeldern-li.2278433
B.Z., 27.11.2024
... Vorstand beim Bund der Steuerzahler ist Michael Jäger (62). Er warnt: „Es besteht der Verdacht, dass es sich hier um Fälle strafbarer Untreue, also grobe Fahrlässigkeit, handeln könnte.“ Für Jäger ist sicher: „Wer auf diese Weise Steuergeld aus dem Fenster wirft, der kann dann auch persönlich für den finanziellen Schaden haftbar gemacht werden.“ ...
https://www.bz-berlin.de/berlin/westend-millionen-fuer-fluechtlingsheim
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