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Leerstandssteuer ist eine Mogelpackung

Presseinformation 11.08.2023

Kommunen sollten auf neue Steuer verzichten

 

Wäre eine neue Leerstandssteuer ein Weg, um leere kommunale Kassen aufzufüllen und Wohnraum zur Nutzung zu mobilisieren? Das kritisieren der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland-Pfalz sowie der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz als unsinnige Mogelpackung. Eine Leerstandssteuer würde nur mehr Bürokratie schaffen, in der Krise die Abgabenbelastung verschärfen und keinen echten Beitrag für mehr Wohnraum darstellen.

„Viele Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz gehen finanziell am Stock – zu großen Teilen ist das die Folge jahrelanger verfassungswidriger kommunaler Finanzausgleiche mitsamt Unterfinanzierung durch das Land. Da verwundert es nicht, dass neben der Erhöhung bestehender Steuern wie der Grundsteuer auch die Forderung nach neuen Steuern und Abgaben laut wird. Doch die z.B. in Landau diskutierte Leerstandssteuer würde weder einen guten Zweck erfüllen noch einen echten finanziellen Beitrag für die Stadtkasse darstellen“, erklärt Rainer Brüderle, Präsident des BdSt Rheinland-Pfalz. „Voraussetzung für eine Leerstandssteuer wäre der Aufbau einer neuen Bürokratie zur regelmäßigen Erfassung des Leerstandes. Würde man dann wie in Landau gefordert, zwei Prozent des Immobilienwertes als jährliche Steuer festsetzen, bräuchte es zudem eine regelmäßige Wertschätzung der betroffenen Immobilien, was zusätzliche Kosten für die Kommunen mitsamt Rechtsstreitigkeiten verursachen würde. Bliebe da für Städte und Gemeinden unter dem Strich wirklich Geld übrig oder wäre das vielmehr eine gewaltige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für gelangweilte Sachbearbeiter? Für die betroffenen Steuerzahler, die das Pech einer leerstehenden Immobilie haben, wären das so oder so finanzielle Mehrbelastungen im hohen vierstelligen bis fünfstelligen Bereich. Mitten in der Krise und ohnehin steigender Grundsteuerbelastungen wäre das absolut unverhältnismäßig.“

„Die Leerstandssteuer ist eine einzige Mogelpackung. Sollen damit jene getroffen werden, die angeblich Eigentum horten und damit spekulieren, dann müssten eigentlich viele Ausnahmen geschaffen werden, um nicht auch die zu treffen, die triftige Gründe haben, weshalb ihre Wohnung oder ihr Haus temporär nicht bewohnt ist. Dazu zählen in vielen Fällen lang andauernde Sanierungen, aber auch schwierige Erbangelegenheiten. Zudem lassen sich Wohnungen in z.B. ländlichen Gegenden mit schrumpfender Bevölkerung auch schwieriger vermieten. In Rheinland-Pfalz sind über 70 Prozent der Wohnungsanbieter keine Konzerne, sondern Privatpersonen. Wer hier also bei leerstehenden Wohnungen nicht massenhaft böse Absicht unterstellt, erkennt schnell, dass eine Leerstandssteuer keine Lenkungswirkung entfalten kann. Sie wäre nur eine Abzocke bei Eigentümern, die ohnehin schon gestraft sind. Insofern würde es auch soziale Härten geben, etwa bei Senioren, die eben keine großen Geldsummen auf dem Konto herumzuliegen haben“, kritisiert Christoph Schöll, Landesvorsitzender von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. „Mit der Leerstandssteuer soll ein neues Bürokratiemonster ohne Sinn und Verstand aus der Taufe gehoben werden. Dabei ist die Belastungsgrenze der Hauseigentümer vielfach längst überschritten. Wir brauchen in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten nicht mehr, sondern weniger Steuern und Abgaben, damit am Markt neue Wohnungen entstehen. Wenn die Bundesregierung und Landesregierung in der Wohnungspolitik versagen, kann keine kommunale Leerstandssteuer für Abhilfe sorgen. So viel Ehrlichkeit muss sein!“

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