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Jetzt muss die Ampel liefern! BdSt zur Haushaltsmisere nach dem Karlsruhe-Urteil

Top News / Presseinformation 28.11.2023

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert die Planlosigkeit der Ampel-Koalition nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts.

Gut zwei Wochen nach dem Karlsruher Richterspruch sind noch immer viele Fragen unbeantwortet. Auch die heutige Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundestag hat hierzu keine Antworten geliefert.

„Karlsruhe hat die Schuldenbremse gestärkt und klargestellt, dass die Politik zu einer soliden und ehrlichen Haushaltspolitik verpflichtet ist – ohne Tricks, ohne Schulden-Vehikel. Jetzt muss sich die Ampel bewegen und nicht das Grundgesetz. Deshalb erwarte ich Aussagen, wie im Bundeshaushalt priorisiert, gekürzt, gestreckt und umgeschichtet werden soll“, fordert Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler. Die Regierungserklärung des Kanzlers hat leider nicht für Klarheit gesorgt.

Die Bürger haben ein Anrecht darauf zu erfahren, wohin die Politik sich bewegen wird. “Bei allem Verständnis für die Schwierigkeiten, in denen die Bundesregierung nun steckt, nur zu sagen, niemand müsse sich Sorgen machen, ist zu wenig. Der Zustand der Unklarheit muss beendet werden“, sagt Holznagel weiter.

Einzige Reaktion auf das Urteil ist bisher ein Nachtragshaushalt für 2023. Dieser ist lediglich als große Korrekturbuchung konzipiert, um noch bis Jahresende zusätzlich rund 45 Milliarden Euro für längst getätigte Ausgaben zu legitimieren. „Am Ende des Jahres soll rückwirkend festgestellt werden, das am Anfang des Jahres eine Notlage vorlag: Eine zweifelhafte Finanzakrobatik“, stellt Holznagel fest.

Keine Flucht in die Dauer-Notlage!

Entscheidend für die Zukunft ist vor allem der Bundesetat für 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung. Hier müssen echte Weichenstellungen erfolgen, um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden.

„Der Staat hat sehr viele Einnahmen, um Gegenwart und Zukunft zu gestalten. Wer jetzt über Jahre hinweg die Dauer-Notlage erklären will, um noch mehr Schulden aufzutürmen, umgeht abermals die Verfassung“, sagt Holznagel und weist darauf hin, dass dem noch offenen Haushalt 2024 rund 30 Milliarden Euro höhere Steuer- und Verwaltungseinnahmen zufließen werden als noch 2023. Auch gesamtstaatlich ist die Billionenmarke bei den Steuereinnahmen in Kürze erreicht. Das heißt: Der Staat hat kein Einnahmenproblem, sondern ein gravierendes Ausgabenproblem. 2024 muss der Bundeshaushalt deshalb im Rahmen der regulären Schuldenbremse finanziert werden!

Ampel muss für Klarheit sorgen

Die Regierung hat noch keine vollständige Klarheit über die Folgen des Karlsruher Richterspruchs schaffen können. Noch ist unklar, ob nur der Bundeshaushalt 2023 verfassungswidrig ist oder auch frühere Bundeshaushalte verfassungsrechtlich wanken. Diese Antwort bleibt die Regierung bisher schuldig. Der BdSt vermutet, dass alle Haushalte seit Mitte 2020 zumindest in Teilen verfassungswidrig waren.

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