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Im kommunalen Finanzausgleich ist genug Geld für alle Neue Aufgaben erfordern aber zusätzliche Mittel

Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e. V. / Presseinformation 13.04.2018

„Im kommunalen Finanzausgleich Schleswig-Holsteins ist derzeit genug Geld, um alle Aufgaben der Kommunen sachgerecht zu erfüllen. Es muss aber richtig verteilt werden“, mit diesen Worten erteilt Dr. Aloys Altmann, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, Forderungen der Kommunen vor der Kommunalwahl nach weiteren Landesmitteln eine klare Absage. Klar sei aber auch, so Altmann, dass neue Aufgaben, z.B. die Ganztagsbetreuung von Grundschülern oder die Digitalisierung der Schulen, zusätzliche Haushaltsmittel erfordern.

Die Landespolitik steht in dieser Legislaturperiode vor großen Aufgaben: Das Landesver-fassungsgericht hat eine Reform des Finanzausgleichsgesetzes gefordert. Sowohl im Verhältnis zwischen Land und Kommunen als auch unter den Kommunen muss der Fi-nanzausgleich neu geordnet werden. Außerdem soll die Kindergarten-Finanzierung auf neue Füße gestellt werden, weil selbst Experten den Gebührendschungel nicht mehr durchschauen. Hinzu kommen absehbar weitere Aufgaben auf die Kommunen zu: So will die große Koalition in Berlin eine Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Und neue Unterrichtsformen sowie die dringend überfällige Digitalisierung der Schulen fordern auch die kommunalen Schulträger. Vor diesem Hintergrund hat der Bund der Steuerzah-ler Schleswig-Holstein sieben Thesen zum kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein aufgestellt (siehe Anlage).

Die wichtigste Botschaft: Die bisherige Unterfinanzierung der Kommunen ist seit der Ei-nigung mit dem Land vom Januar 2018 erst einmal vom Tisch. Weitere Forderungen sind vor Vorlage des Gutachtens zum Finanzausgleichsgesetz nicht berechtigt. Es gibt aber große Unterschiede in der Finanzausstattung zwischen den Gemeinden und Städ-ten im Land. Hier muss es zu einer bedarfsgerechten Neuaufteilung kommen, bei der auch ein differenziertes Versorgungsniveau in Städten und Gemeinden unterschiedlicher Größe zu berücksichtigen ist.

Für das Gutachten zum Finanzausgleichsgesetz fordert der Bund der Steuerzahler, dass nicht einfach nur von den tatsächlichen Ausgaben der Vergangenheit ausgegangen wer-den darf. Vielmehr muss eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllen (z.B. durch ein Standard-kostenmodell und interkommunale Vergleiche) zugrunde gelegt werden. Das gilt auch für die Landesaufgaben bei der Berechnung einer aufgabengerechten Finanzausgleichs-masse.
Mit Sorge sieht der Bund der Steuerzahler, dass immer noch viele Kommunen die Dop-pik als Steuerungsinstrument nicht anwenden oder ihre Möglichkeiten nicht ausreichend nutzen. Dazu Altmann: „Hier werden Chancen einer besseren Steuerungsmöglichkeit der kommunalen Haushalte vertan. Deshalb müssen alle Kommunen jetzt endlich zur Um-stellung verpflichtet und die Fort- und Weiterbildung in Haupt- und Ehrenamt deutlich verstärkt werden!“

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