So profitieren Sie von Steuervorteilen beim Umzug

Wer umzieht, kann Steuern sparen. Der Unterschied zwischen einem beruflichen und einem privaten Umzug kann steuerlich mehrere tausend Euro ausmachen. Der Bund der Steuerzahler NRW erklärt die Unterschiede.
Ein Umzug kann eine kostspielige Angelegenheit sein. Wussten Sie, dass Sie dabei Steuern sparen können? Ein beruflicher Umzug wird als Werbungskosten für Angestellte oder Betriebskosten für Selbständige und Unternehmer betrachtet. In diesem Fall sind die gesamten Umzugskosten steuerlich absetzbar. Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen aufzubewahren, da das Finanzamt diese anfordern kann. Fehlen die Nachweise, könnte Ihnen viel Geld entgehen.
Bei einem privaten Umzug können Sie 20 % der Kosten für das Umzugsunternehmen als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen; höchstens jedoch 4.000 Euro. Zudem können Sie 20% der Handwerkerleistung bei Renovierungs- und Malerarbeiten, Reparaturen sowie beim Möbelaufbau bis zu einem Betrag von 1.200 Euro steuerlich geltend machen. Das Beste: Die so absetzbaren Kosten werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Zum Beispiel: Kosten des Umzugsunternehmens 3.000 Euro x 20% = 600 Euro weniger Steuern.
Sind Sie unsicher, ob Ihr Umzug beruflich oder privat bedingt ist? Der Bund der Steuerzahler bietet Ihnen die Möglichkeit, dies schnell und unkompliziert zu testen mit den kurzen Fragen oben auf dieser Seite. Hier können Sie auch kostenfrei Informationen anfordern.