Verschuldung in der Kommune
Grundsätzlich sollen die Kommunen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigten Finanzmittel aus den folgenden Einnahmequellen beschaffen: Gebühren und Beiträge, Steuern und Finanzzuweisungen.
Die Kreditaufnahme ist nur gestattet, wenn alle anderen Finanzierungsquellen ausgeschöpft sind oder eine anderweitige Finanzierung wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Für alle Kredite bedarf es entsprechender Kreditermächtigungen, die von der Vertretung im Rahmen der Haushaltssatzung zu beschließen sind. Die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung kommunaler Ausgaben ist grundsätzlich als Ultima ratio zu verstehen.
Dennoch griffen viele Kommunen in den zurückliegenden Jahrzehnten wie selbstverständlich auf die Aufnahme von Krediten zurück. Das Ausmaß der dabei angehäuften Kommunalverschuldung lässt sich an den Schuldenstatistiken von Bund und Ländern eindrucksvoll ablesen.
In diesem Kapitel der Broschüre "Kommunalkompass - Tipps zum Sparen in der Kommune" finden Sie eine Vielzahl von Informationen, Hinweisen und Tipps zu den folgenden Themen:
- Die verschiedenen Arten von Krediten und Schulden:
- Investitionskredite und Kassenkredite (Liquiditätskredite)
- „rentierliche“ und „herkömmliche“ Schulden
- Auslagerung von Verschuldung:
- Das Schalenkonzept in der Finanzstatistik: Schulden im Kernhaushalt, im öffentlichen Gesamthaushalt und im öffentlichen Bereich
- Motive für die Auslagerung von Schulden
- Tipps und Hinweise zur Schuldentilgung und zum Schuldenabbau
- Staatliche Gegenmaßnahmen:
- Umstrukturierung der Kommunalfinanzierung
- Kommunale Entschuldungsprogramme der Länder
Diese Themeseite wird fortlaufend um aktuelle Beiträge aus dem Bereich "Verschuldung in der Kommune" ergänzt. Die aktuellsten Beiträge finden Sie am Ende dieser Seite.
Aktuelle Beiträge zum Thema:
Genehmigungsvorbehalt oder bloß Anzeige: Der Umgang mit Kassenkrediten
Vor allem in vier Bundesländern sind die Kommunen durch Kassenkredite hoch verschuldet. Negative Spitzenreiter sind...