Grundsteuer Bundesmodell
Sachverhalt
Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Mit ihr werden unter anderem Schulen, Kindergärten, Büchereien sowie die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur finanziert. Sie ist von den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundbesitz (Grundstücke, Eigentumswohnungen und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) jährlich zu zahlen. Zum 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer deutschlandweit neu festgesetzt.
Ab dem 1. Juli 2022 müssen dafür alle Eigentümer für ihre Grundstücke oder Grundstücksanteile eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben. Die Erklärungen müssen bis Ende Januar 2023 beim Finanzamt eingegangen sein.
Einzelne Bundesländer verschicken an Eigentümer, die früh ihre Erklärung abgegeben haben, bereits die ersten Wertbescheide. Wer sich gegen die steuerliche Bewertung wehren will, muss bereits gegen diesen Wertbescheid innerhalb eines Monats vorgehen.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und Haus & Grund unterstützen mehrere Eigentümer, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. Mittlerweile wurden die ersten von uns begleiteten Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht.
Aktuelle Aktenzeichen der Klagen
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg: 3 K 3142/23
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz: 4 K 1205/23
- Finanzgericht Köln: 4 K 2189/23
- Finanzgericht Düsseldorf: 11 K 2310/23 Gr und 11 K 2309/23 Gr
Aktueller Beschluss zu weiteren Klagen
Der Bundesfinanzhof hat die Beschwerden des Finanzamts als unbegründet zurückgewiesen. Es verbleibt somit bei der Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Grundsteuerwertbescheide für die Eigentümer (das klagende Ehepaar). Da diese von der Vollziehung ausgesetzt sind, müssen auch die künftig ergehenden Grundsteuerbescheide als Folgebescheide von der Vollziehung ausgesetzt werden. Die Eigentümer müssen zunächst keine neue Grundsteuer zahlen.
Der Bundesfinanzhof hat die Aussetzung der Vollziehung mit einfachrechtlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide begründet. Diese Zweifel stützt er darauf, dass die Bewertungsvorschriften so verfassungskonform ausgelegt werden müssten, dass der Nachweis eines niedrigeren Verkehrswertes zugelassen werden müsse. Nur so sei die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten. Der BFH hat ausdrücklich keine Aussage zu der Verfassungsmäßigkeit bzw. zu den verfassungsrechtlichen Zweifeln des FG getroffen. Dies war aus seiner Sicht nicht notwendig. Die Frage der Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Bewertungsvorschriften wird somit im Hauptsacheverfahren weiterverfolgt werden müssen.
Noch sind keine Verfahren beim BVerfG anhängig. Wir rechnen aber damit, dass ein Finanzgericht in unseren Musterverfahren vorlegen wird. Wann das sein wird, wissen wir nicht. Wir streben weiter eine höchstrichterliche Klärung an.
Streitfrage
Die geplanten Klagen gründen auf dem Gutachten von Professor Dr. Gregor Kirchhof, das wir gemeinsam mit Haus & Grund Deutschland in Auftrag gegeben hatten. Der Verfassungsrechtler kommt zu dem Ergebnis: Das Bundesmodell ist verfassungswidrig! Demnach geht das Grundsteuergesetz des Bundes in zehn Schritten einen steuerlichen Sonderweg, der das Grundgesetz verletzt.
Deshalb lautet unser Appell: Die elf Bundesländer, die das verfassungswidrige Bundesgesetz anwenden, müssen jetzt die Zeit bis zum Jahr 2025, in dem die neue Grundsteuer zum ersten Mal erhoben wird, nutzen: Es braucht verfassungskonforme Grundsteuergesetze, um eine Fülle an verfassungswidrigen Steuereingriffen zu verhindern und die Finanzen der Gemeinden, die die Grundsteuereinnahmen erhalten, zu sichern! Die Länder sollten sich für ein Grundsteuersystem der Länder Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen entscheiden. Die notwendigen Daten sind vorhanden, der Vollzug ist weitgehend vorbereitet. Das zu komplizierte und intransparente Bundesgesetz würde durch klare und einfach anzuwendende Landesgesetze ersetzt. Alle Betroffenen würden dann deutlich entlastet – die Finanzverwaltung, die Gerichte, die Steuerberater und die Steuerzahler.