
Anwohner-Parkgebühren: Knappen Parkraum bewirtschaften oder Kasse machen?
Hebesätze Grundsteuer und Gewerbesteuer
Zweitwohnungsteuer: Einnahmequelle und „Druckmittel“
Städte und Gemeinden dürfen von Einwohnern, die bei ihnen mit einem „Nebenwohnsitz“ gemeldet sind, eine „Zweitwohnungsteuer“ erheben. Steuertheoretisch wird dieses mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip gerechtfertigt: Wer finanziell dazu in der Lage ist, zusätzlich zu dem Hauptwohnsitz noch eine Zweitwohnung zu besitzen, ist offenbar besonders leistungsfähig. Die damit verbundenen Ausgaben kann man mit einer „Kommunalen Aufwandsteuer“ besteuern.
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Kommunalkompass
„Für Fragen rund um den Kommunalkompass oder zu einzelnen Themenblöcken stehen Ihnen die Autoren unserer Broschüre zur Verfügung. Gerne können Sie auch weitere Vorschläge zur kommunalen Haushaltskonsolidierung unterbreiten oder uns Beispiele erfolgreicher Haushaltssanierungen zukommen lassen. Wir freuen uns auf Ihre Mail!“In unserem Kommunalkompass informieren wir Sie über Neuigkeiten rund um Kommunalpolitik und kommunale Haushalte. Wenn Sie den BdSt-Kommunalkompass noch nicht kennen, können Sie diesen hier kostenfrei bestellen.
