
„Wer die kalte Progression nicht abbaut, will Steuererhöhungen!“
Vergleich der Friedhofsgebühren in NRW
Wie steht es bei Ihnen um die Grundsteuer B-Hebesätze 2025?
Der Bund der Steuerzahler NRW ist auf Ihre Mithilfe angewiesen: Wir möchten wissen, wie sich die Grundsteuer B-Hebesätze in den Städten und Gemeinden entwickeln. Fällt Ihnen etwas Gravierendes diesbezüglich auf: Melden Sie sich bitte bei uns.
Jetzt im Herbst beginnen in vielen Rathäusern die Haushaltsberatungen. Dabei wird auch über die örtliche Steuersätze fürs Wohnen entschieden. Aus einzelnen Städten haben wir schon Nachrichten bekommen, wie sich die Hebesätze entwickeln. So spricht sich Emsdetten für gesplittete Hebesätze aus. Die Stadt Mülheim hat über die Presse erklärt am einheitlichen Hebesatz festzuhalten.
Kurz zum Hintergrund: Nordrhein-Westfalen hat sich für die Möglichkeit von gesplitteten Grundsteuer-Hebesätzen ausgesprochen und dies auch gesetzlich verabschiedet. Zudem hat das nordrhein-westfälische Finanzministerium im September die überarbeiteten steuerneutralen Hebesätze veröffentlicht. Dadurch soll für die Städte und Gemeinden die sogenannte Aufkommensneutralität hergestellt werden. Das bedeutet, dass "unter dem Strich" das Grundsteueraufkommen 2025 im Vergleich zu 2024 nicht ansteigen soll. Bei diesen Hebesätzen wird zwischen einem „Einheitshebesatz“ und gesplitteten Hebesätzen unterschieden.
Damit wir als Bund der Steuerzahler immer einen aktuellen Überblick über die Situation haben: Teilen Sie uns bitte die Entwicklung in Ihrer Kommune mit. Dies können Sie kostengünstig und schnell via E-Mail an haushalt(at)steuerzahler-nrw.de.
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