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Was wird aus den Steuerklassen 3 und 5?

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 01.03.2024, Hans-Ulrich Liebern

Das Bundesfinanzministerium plant die Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen. Welche Nachteile sich daraus ergeben und wo man Tipps des BdSt findet:

Ehegatten hätten nach der Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 dann nur noch die Möglichkeit, die Steuerklassen 4/4 und 4 mit Faktor zu wählen. "Bei der Steuerklassenkombination 4 mit Faktor entspricht der Lohnsteuerabzug der voraussichtlichen Jahressteuerschuld schon ziemlich genau", so Hans-Ulrich Liebern, Leiter der Steuerabteilung des BdSt NRW. "Nachteile werden sich durch die Abschaffung der Steuerklassenkombination 3 und 5 insbesondere bei den Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld I und Krankengeld ergeben."

Der Bund der Steuerzahler spricht sich für die Beibehaltung des Ehegattensplittings aus und plädiert für eine Ausweitung zu einem Partnerschaftstarif. Das Ehegattensplitting ist ein steuerliches System, das viele Vorteile hat und mit vielen unberechtigten Vorurteilen behaftet ist. Tatsache ist, dass man kein besseres System habe, um Familien und ihre individuelle Arbeitsaufteilung angemessen und fair zu besteuern.
 

Info-Service Nr. 41: Wahl der Steuerklassen für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

Neue BdSt-Broschüre für ein vereinfachtes Steuerrecht mit 77 konkreten Vorschlägen.
 

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