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Senkung der Mehrwertsteuer
Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg gibt Ratschläge und warnt vor Fallen in seinem aktuellen INFO-Service „Mehrwertsteuerreduzierung – Unsere Tipps für Kunden und Unternehmer“
Die Mehrwertsteuer wurde gesenkt. Die reduzierten Steuersätze gelten seit Mittwoch, dem 1. Juli. Statt 19 Prozent werden dann nur noch 16 Prozent Steuern fällig, der ermäßigte Steuersatz sinkt von 7 auf 5 Prozent. Doch was müssen Verbraucher und Betriebe jetzt wissen?
Wer zuhause sparen will, der sollte darauf achten, dass die Leistungserbringung zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2020 erfolgt. Wann ein Artikel bestellt oder ein Auftrag erteilt wurde, spielt hingegen keine Rolle. Auch das Datum der Rechnung ist nicht entscheidend. Insbesondere bei großen Projekten, wie etwa Bauvorhaben, kann viel Geld gespart werden, wenn die Bauabnahme in dem genannten Zeitraum erfolgt. Weitere Tipps rund um die Senkung der Mehrwertsteuer finden Sie im aktuellen INFO-Service Nr. 14: „Mehrwertsteuerreduzierung – Unsere Tipps für Kunden und Unternehmer“. Interessierte erhalten das Material kostenlos unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78.
Für die Unternehmen bedeutet die Umstellung viel Arbeit: Kassen- und Rechnungssysteme müssen angepasst und eingehende Rechnungen noch strenger als sonst geprüft werden. Deshalb klärt der INFO-Service auch darüber auf, welche Zugeständnisse die Finanzverwaltung macht und wo Unternehmen von Übergangs- und Vereinfachungsregeln profitieren. Von G wie Gutschein über P wie Pauschalrabatt bis U wie Umsatzsteuervordrucke – im Ratgeber des Steuerzahlerbunds sind die wichtigsten Hinweise für Betriebe verständlich zusammengefasst.
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