
Schuldenspot(t) im Mai
Bund hält eigene Grundsteuerfrist nicht ein
Privilegien für Altkanzler und Altbundespräsidenten – jetzt neu ordnen!
Verwaltungsgericht Berlin weist Klage von Altkanzler Schröder zur Büroausstattung zurück
Aufgaben und Privilegien von ehemaligen Kanzlern und Bundespräsidenten müssen neu definiert werden! Diese Forderung erneuert der Bund der Steuerzahler, nachdem das Berliner Verwaltungsgericht heute entschieden hat, dass der Privilegien-Entzug für Altkanzler Gerhard Schröder zur Erfüllung von nachwirkenden Aufgaben aus dem Amt vor allem in Form von Büros und Personal rechtens war.
BdSt-Präsident Reiner Holznagel bringt das Problem auf den Punkt:
„Die Bürger, aber auch Altkanzler und Altbundespräsidenten brauchen Klarheit darüber, was und wie lange nach dem Ausscheiden aus dem Amt noch vom Steuerzahler finanziert wird. Die Ruhebezüge sind rechtlich unstrittig und alle gesetzlich festgelegt. Doch nun müssen die dem Amt nachgelagerten Sonderrechte und Sonderausstattungen folgen! Budgets für Personal, Büro und Reisekosten müssen gesetzlich limitiert und im Lauf der Zeit reduziert werden und irgendwann ganz auslaufen – und nicht auf Lebenszeit wie bisher! Eine gesetzliche Grundlage würde mehr rechtliche Klarheit als ein Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags schaffen. Statt der beliebten Hinterzimmerbeschlüsse sind mehr Transparenz und Rechenschaft nötig!“
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