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Petition zur A1-Bescheinigung: Keine Antragspflicht bei kurzen Geschäftsreisen

Top News / Familie / Freiberufler / Unternehmen / Arbeitnehmer 08.08.2019

Diese Bescheinigung bringt viel Bürokratie mit sich. Dem Bundestag liegt nun eine Petition vor, die Entlastung fordert.

Erwerbstätige, die zeitweilig im EU-Ausland arbeiten, benötigen dafür seit 2010 eine sogenannte A1-Bescheinigung. Denn wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter befristet in EU-/EWR-Staaten oder die Schweiz entsenden, können sich Änderungen in der Sozialversicherung ergeben. Um eine Doppelbelastung bei den Beiträgen in beiden Tätigkeitsstaaten zu vermeiden, muss häufig diese A1-Entsendebescheinigung beantragt werden – diese hat sich jedoch zu einem echten Bürokratiemonster für den Mittelstand entwickelt.

Problem: Bürokratiemonster

Entgegen der häufigen Annahme, dass es für die Sozialversicherungspflicht eine zeitliche Bagatellgrenze gibt, muss selbst für sehr kurze Aufenthalte im Ausland – auch nur für wenige Stunden – eine A1-Bescheinigung beantragt werden. Wird ein Arbeitnehmer mehrfach für wenige Tage entsandt, ist immer wieder ein neuer Antrag notwendig. Die Beantragung muss rechtzeitig vor der Entsendung erfolgen. Das führt zum Beispiel dazu, dass Unternehmen kurzfristige Serviceleistungen nicht ausführen können.

Keine Antragsplicht für Geschäftsreisen

Dem Bundestag liegt nun eine Petition vor, die eine Entlastung bei der Mitarbeiterentsendung bewirken soll. Die Forderung: Die Abschaffung der Antragspflicht für A1-Bescheinigungen bei Geschäftsreisen mit einer Dauer bis zu 14 Tagen.

Unterstützung der Petition

Die Unterzeichnung der Petition ist online auf der Seite des deutschen Bundestags bis Mittwoch, 28. August, möglich. Kommen bis dahin 50.000 Unterschriften zusammen, darf die Forderung vor dem Petitionsausschuss vorgetragen werden.

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