
Nr. 66 - Steuervergünstigungen durch Kinder
Nr. 68 - Elterngeld und Steuern
Nr. 67 - Doppelte Haushaltsführung
Der Arbeitsmarkt fordert Mobilität. Immer häufiger müssen Steuerzahler eine weit entfernt liegende Arbeitsstätte aufsuchen und mieten oft eine zweite Wohnung am Arbeitsort an. Dieser Aufwand zahlt sich bei der Einkommensteuer aus. Denn Steuerzahler, die auswärts arbeiten und am Beschäftigungsort eine zweite Wohnung unterhalten, können damit verbundene Mehraufwendungen steuerlich absetzen. Auch Selbständige können eine doppelte Haushaltsführung absetzen, wenn sie eine Zweitwohnung am Ort ihrer Betriebsstätte haben.
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Kommunalkompass
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