Nr. 36 - Die staatliche Förderung von Eigenheimen
Nr. 39 - Bestandsaufnahme des beweglichen Anlagevermögens
Nr. 37 - Computer und Steuern
Computer, Laptop oder Tablet gehören heute für viele Arbeitnehmer und Selbstständige zum Arbeitsalltag. Doch was viele nicht wissen: Die Kosten für einen Computer als Arbeitsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Unser BdSt-Ratgeber erklärt verständlich, wie Computer und Internetkosten steuerlich abgesetzt werden können.
Im Berufsalltag entstehen schnell Situationen, in denen digitale Geräte auch für die Arbeit genutzt werden. Arbeitnehmer schreiben beispielsweise berufliche E-Mails von zu Hause, erledigen Projekte am Laptop oder nehmen an Videokonferenzen teil. Selbst wenn ein Computer sowohl privat als auch beruflich genutzt wird, können die Kosten teilweise steuerlich berücksichtigt werden.
Auch Internet- und Telekommunikationskosten spielen dabei eine Rolle. Wer seinen privaten Internetanschluss regelmäßig für berufliche Zwecke nutzt – etwa für Homeoffice, berufliche Recherche oder Online-Meetings – kann einen Teil dieser Kosten steuerlich geltend machen. Entscheidend ist dabei, welcher Anteil der Nutzung beruflich veranlasst ist.
Der BdSt-Ratgeber zeigt praxisnah, wann ein Computer steuerlich als Arbeitsmittel gilt, wie sich Kosten bei gemischter Nutzung aufteilen lassen und welche Möglichkeiten Arbeitnehmer und Selbstständige haben, PC- und Internetkosten steuerlich abzusetzen. Gerade im digitalen Arbeitsalltag lohnt sich ein Blick in die steuerlichen Regeln
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