
Nr. 04 - Steuerleitfaden für Jungunternehmer
Nr. 06 - Umzug und Steuern
Nr. 05 - Minijobs – kurzfristige Beschäftigungen und Niedriglohnjobs
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen der Bruttoverdienst im Jahr 2025 maximal 556 Euro im Monat (bis 31.12.2024 nur 538 Euro) beträgt. Die Minijobgrenze wurde dynamisch an die Steigerung des Mindestlohns angepasst, sodass bei Erhöhung des Mindestlohns die Arbeitszeit des Minijobbers nicht mehr reduziert werden muss.
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