Interview mit Prof. Henning Vöpel (HWWI): "Diese Krise ist auch eine Chance"
+++ Reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie / Konkretisierung für Hotelfrühstück und Kombi-Menüs +++
+++ Neue Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung / Erläuterung enthält jetzt Beispiel zur Mehrwertsteuerreduzierung +++
Um die Konjunktur wieder anzukurbeln, hat die Politik die Mehrwertsteuersätze mit dem 2. Corona-Steuerhilfegesetz reduziert. Passend dazu wurde die Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung und zur Umsatzsteuererklärung 2020 aktualisiert.
Im Einzelnen: Seit dem 1. Juli gilt ein allgemeiner Steuersatz von 16 Prozent und ein ermäßigter Steuersatz von 5 Prozent – und zwar befristet bis Ende des Jahres. Sowohl das Formular zur Umsatzsteuer-Voranmeldung als auch die amtliche Vorlage zur Umsatzsteuererklärung enthielten bereits eine Zeile für Umsätze zu anderen Steuersätzen (Zeile 28, 35 bzw. 45, 84, 96). Insoweit war eine Anpassung dieser Vorlagen nicht erforderlich. Auf Grund der Steuersatzreduzierung wurden aber die Erläuterungen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung und zur Umsatzsteuererklärung 2020 ergänzt. Im Vordruckmuster USt 1 E wird jetzt zum Beispiel erklärt, wie mit Anzahlungen vor dem 1. Juli umzugehen ist.
Die aktualisierten Fassungen finden jeweils Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-07-01-muster-USt-voranmeldungs-vorauszahlungsverfahren-2020.html?cms_pk_kwd=01.07.2020_Muster+der+Vordrucke+im+Umsatzsteuer-Voranmeldungs-+und+-Vorauszahlungsverfahren+f%C3%BCr+das+Kalenderjahr+2020&cms_pk_campaign=Newsletter-01.07.2020
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