Nachtragshaushalt: Neue Schulden für Baden-Württemberg
Bund der Steuerzahler vermisst Einsparungen
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg kritisiert die bisher bekannt gewordenen Eckpunkte des neuen Nachtragshaushalts für Baden-Württemberg. Demnach plant die Landesregierung die Aufnahme weiterer Schulden in Höhe von 1,2 Milliarden Euro.
Natürlich sieht auch der Bund der Steuerzahler, dass das Land Finanzierungsbedarf hat, um die Folgen der Pandemie zu bekämpfen. Allerdings ist daran zu erinnern, dass es während der Koalitionsverhandlungen hieß, man werde nach dem Prinzip „one in, one out“ handeln. Für neue Ausgaben wolle man in anderen Bereichen einsparen. Hierzu fehlen bisher noch konkrete Aussagen. Nur immer neue Ausgaben zu beschließen, so sinnvoll sie auch sein mögen, ohne an anderer Stelle einzusparen lässt das Bekenntnis zur Einhaltung der Schuldenbremse unglaubwürdig erscheinen.
Auch die Aufnahme neuer Schulden, um Rücklagen zu bilden, beurteilt der Bund der Steuerzahler kritisch. „Die Aufnahme neuer Schulden sollte nur aufgrund objektiv bestehender Bedarfe erfolgen und nicht, um Finanzpolster zu bilden“, so Zenon Bilaniuk, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg.
Der Bund der Steuerzahler ist der Auffassung, dass die Aufnahme neuer Schulden immer das letzte Mittel der Finanzierung sein sollte. Deshalb ist zunächst die Verwendung der im vergangenen Jahr aufgenommenen Schulden von 13,5 Milliarden Euro zur Bewältigung der Pandemie offenzulegen. Diese Mittel dürften nicht aufgebraucht sein, wenn z. B. an den kaum verwendeten Beteiligungsfonds gedacht wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass diese Gelder im Haushalt versickern. Auch müssen Einsparpotenziale genutzt und Rücklagen aufgelöst werden. Erst dann kann es unter strikten Auflagen zu weiteren Schulden kommen. Dazu sagte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Zenon Bilaniuk: „Die Landesregierung muss trennen zwischen Ausgaben, die tatsächlich der unmittelbaren Krisenbewältigung dienen und solchen, die politisch gewollt sind. Nur für die unmittelbare Krisenbewältigung dürfen Schulden aufgenommen werden.“
Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass durch neue Schulden junge Generationen benachteiligt werden, denn sie müssen die Schulden eines Tages tilgen. Nachhaltigkeit bedeutet auch, dass zukünftige Generationen in den öffentlichen Haushalten der Zukunft Handlungsspielräume vorfinden. Sie sollten nicht über Gebühr belastet werden. Daher sollte die Aufnahme neuer Schulden stets das letzte Mittel der Wahl sein.
Kontakt zu den Autoren
Kommunalkompass
„Für Fragen rund um den Kommunalkompass oder zu einzelnen Themenblöcken stehen Ihnen die Autoren unserer Broschüre zur Verfügung. Gerne können Sie auch weitere Vorschläge zur kommunalen Haushaltskonsolidierung unterbreiten oder uns Beispiele erfolgreicher Haushaltssanierungen zukommen lassen. Wir freuen uns auf Ihre Mail!“ kommunalkompass(at)steuerzahler.deIn unserem Kommunalkompass informieren wir Sie über Neuigkeiten rund um Kommunalpolitik und kommunale Haushalte. Wenn Sie den BdSt-Kommunalkompass noch nicht kennen, können Sie diesen hier kostenfrei bestellen.