Kurzarbeitergeld und Steuern
DSi kompakt Nr. 41: Regionalflughäfen - teure Experimente zulasten der Steuerzahler
+++ Mehrwertsteuersenkung: Ministerium veröffentlicht Anwendungsschreiben +++
Das Bundeskabinett hat vergangenen Freitag ein weiteres Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Dazu zählt vor allem die befristete Senkung der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) im zweiten Halbjahr 2020. Danach wird die Umsatzsteuer vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz beträgt dann statt 19 Prozent 16 Prozent, der reduzierte Steuersatz sinkt von 7 Prozent auf 5 Prozent.
Dadurch ergeben sich einige Fragen, wie zum Beispiel mit Teil- oder Anzahlungen, Gutscheinen oder Dauerverträgen umzugehen ist. Dazu stimmt das Bundesfinanzministerium ein begleitendes BMF-Schreiben derzeit mit den Bundesländern ab. Ein Entwurf wurde nun auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht. Als Grundregel gilt: Es kommt auf den Zeitpunkt an, zu dem die Leistung bewirkt wird. Auf das Datum des Auftrags, des Vertragsschlusses oder der Rechnung kommt es dagegen nicht an.
Zum BMF-Schreiben: https://www.bundesfinanzministerium.de/nl/74f666e3-bbe0-4ac9-a804-23eeb0df2d69
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