
Die SPD lässt Deutschland im Unklaren!
Steuererklärung: Finanzämter starten im März mit der Bearbeitung
„Mehr Netto vom Brutto“
Steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer
Gehaltserhöhungen freuen jeden Arbeitnehmer und leider auch das Finanzamt. Denn nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben kommt bei vielen Arbeitnehmern gerade einmal die Hälfte der Gehaltserhöhung an. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten für Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter zu belohnen und zu motivieren. Und die sind steuerlich günstiger als eine Gehaltserhöhung. Welche das sind, darüber informiert der neu aufgelegte kostenlose Ratgeber vom Bund der Steuerzahler „Mehr Netto vom Brutto – Das A-Z der lohnsteuerfreien Zuwendungen“.
Der Ratgeber bietet eine umfassende Übersicht über Gehaltsextras, die steuer- und sozialabgabenfrei beim Arbeitnehmer ankommen. Ob Kindergartenzuschuss, betriebliche Altersvorsorge oder Mahlzeiten: „Mehr Netto vom Brutto“ informiert anschaulich, was bei den Gehaltsextras vom Arbeitgeber zu beachten ist und welche umsatzsteuerlichen Auswirkungen die Leistungen haben, damit keine Fehler unterlaufen. Aber auch für Arbeitnehmer bietet der Ratgeber zahlreiche Anregungen für die nächste Gehaltsverhandlung.
Der aktualisierte Ratgeber geht unter anderem ausführlich auf die Neu-Regelungen bei Gutscheinen und auf Fahrtkostenzuschüsse ein. Zudem wird detailliert aufgeführt, auf was es bei als Firmenwagen genutzten Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen zu achten gilt. Auch worin die Besonderheiten bei vom Arbeitgeber für Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten (Elektro-)Fahrräder liegen, wird in diesem Ratgeber aufgezeigt.
Erhältlich ist der kostenlose Ratgeber „Mehr Netto vom Brutto – Das A-Z der lohnsteuerfreien Zuwendungen “ über die gebührenfreie Bestellhotline 0800 0 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg.
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