Klotzen statt Sparen
BdSt MV: Keine Verlängerung der Luca-App-Lizenzen!
„Live-shopping app“ auf Steuerzahlerkosten
Ein neuer Beleg dafür, dass der Bund immer noch zu viel Geld hat und bei seinen Förderprogrammen kaum Grenzen kennt, ist „BeautyV“
Im Rahmen des Förderprogramms „BeautyV“ entsteht derzeit „the first social live-shopping app for the world of beauty“, wie es auf dem Onlineportal (www.beautyv.live) heißt. Das Programm ist Ende 2021 ausgelaufen und hatte ein Fördervolumen von 116.000 Euro aus dem Haushalt des Bundeswirtschaftsministeriums.
Geplant ist die Entwicklung einer App, die einen klassischen Social-Media-Ansatz verfolgt. Nach dem Selbstverständnis der Gründer richtet sich „BeautyV“ an „influencers, beauty enthusiasts, cosmetics companies and make-up artists“. Es geht also darum, Menschen online zu vernetzen. Zielgruppe sind einerseits Menschen, die sich gerne über Kosmetik, Styling und Schönheit austauschen und dazu Kommentare, Bilder und Videos teilen möchten. Und andererseits richtet sich die App ausdrücklich an Kosmetikfirmen, die auf „BeautyV“ ihre Produkte anbieten. Über 150.000 Schönheitsprodukte sollen auf dem Onlineportal präsentiert werden. Nutzer können die Preise vergleichen, shoppen und darüber diskutieren.
Um nicht missverstanden zu werden: „BeautyV“ verfolgt eine selbstverständlich völlig legitime und möglicherweise sogar erfolgversprechende Geschäftsidee.
Doch völlig klar ist ebenso, dass es schlicht nicht die Aufgabe eines Bundesministeriums ist, mit Steuerzahlergeldern solche Geschäftsideen zu subventionieren. Es herrscht wahrlich kein Mangel an Social-Media- und Online-Shopping-Angeboten, den die Bundesregierung mit öffentlichen Mitteln zugunsten der Bürger dieses Landes beseitigen müsste. Die Frage, ob und wie derartige Geschäftsideen finanziert werden sollen, kann getrost dem Markt, also privaten Kapitalgebern, überlassen werden, wie dies auch tagtäglich geschieht. Der Bund, gerade in der derzeitigen Situation einer ausufernden Staatsverschuldung, täte gut daran, endlich Prioritäten zu setzen. Und das bedeutet zum Beispiel, Subventionen zu unterlassen, die wie im Falle von „BeautyV“ nicht zwingend notwendig sind.
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