
Rutschbahneffekt stoppen!
Jetzt die Steuererklärung in Angriff nehmen
Lieber spenden statt schreddern
Steuerrecht darf nicht zum Wegwerfen animieren
Bei vielen Händlern quellen die Lager wegen coronabedingter Schließungen über – doch oft ist Spenden keine Alternative, weil das Finanzamt von den ohnehin schwer getroffenen Händlern dann Umsatzsteuer verlangt. Meist ist es also günstiger, Lagerware wegzuwerfen als für den guten Zweck zu spenden! Hintergrund ist das EU-Recht – konkret die Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die eine steuerfreie Weitergabe neuwertiger Ware an gemeinnützige Einrichtungen erschwert, wenn der Händler für die Ware Vorsteuern abgezogen hatte.
„Brötchen-Lösung“ muss auch für Kleiderspenden her!
Das Problem ist nicht neu, aber noch immer nicht gut gelöst. Bei Lebensmittelspenden behilft sich die Praxis mit einem Kniff: Es wird angenommen, dass Brötchen & Co. nach Ladenschluss unverkäuflich sind und ihr Wert bei null Euro liegt. Das macht eine steuerfreie Weitergabe an Bedürftige möglich. Jetzt ist das Engagement des Bundesfinanzministeriums gefragt, auch eine Corona-Lösung für Kleiderspenden zu finden! Das wäre gut für Spender, Hilfsbedürftige und die Umwelt.
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