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Landesbeilage Rheinland-Pfalz/Saarland Juni 2021

Landesbeilage / Landesbeilage 02.06.2021

Rheinland-Pfalz hat gewählt, die neue Ampel-Koalition steht. Der BdSt hat den Koalitionsvertrag aus Steuerzahlersicht geprüft. Unser Fazit: Für die Bürger gibt es keine Entlastungen und wie die Projekte dieser Legislaturperiode finanziert werden sollen, bleibt unklar. Über Licht und Schatten des rot-grün-gelben Vertragswerks lesen Sie im STEUERZAHLER.

 

Außerdem im Heft:

BdSt intern:

Zum zweiten Mal fand die Mitgliederversammlung des BdSt Rheinland-Pfalz pandemiebedingt online statt. Gastredner war Reiner Holznagel, der über Corona-Schulden ohne Corona-Bezug referierte. Ein weiteres Thema der Versammlung war die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.

Staatsverschuldung:

Bereits seit 2010 hat Rheinland-Pfalz die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert, das Saarland zog erst 2019 nach. Mittlerweile wird – vor allem von politisch linker Seite – die Schuldenbremse als Investitionsbremse diffamiert. Im STEUERZAHLER lesen Sie faktenbasiert, warum dies nicht stimmt. Vielmehr liegen die wahren Gründe für die mangelnden Investitionen woanders.

Kommunale Steuern:

Im großen Realsteuer-Vergleich der 50 größten Kommunen in Rheinland-Pfalz hat sich ein neuer negativer Spitzenreiter bei der Grundsteuer B ergeben: Neuwied erhöht seinen Hebesatz um satte 190 Punkte auf nun 610 Prozent – ein trauriger Rekord. Wo welche kommunalen Steuersätze noch erhöht wurden, steht im STEUERZAHLER.

Kurznachrichten:

Im Coronajahr 2020 schlossen die Länderhaushalte von Rheinland-Pfalz und dem Saarland mit hohen Defiziten ab. In dem einen Land wird die Schuldenpolitik vor dem Verfassungsgericht verhandelt, in dem anderen hat die Regierungskoalition eine solch erdrückende Mehrheit, dass die Opposition nicht einmal eine Verfassungsklage einreichen kann.

Wenn ein Landrat in seiner Nebentätigkeit deutlich mehr verdient als in seinem Amt, dann stellt sich für die Bürger die Frage, wo die Prioritäten liegen. Im Kreis Trier-Saarburg ist dieser heikle Fall eingetreten – wie wird sich die zuständige Kommunalaufsicht verhalten?

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