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Euromünzen fallen wie Dominosteine

Keine Flucht in die Dauer-Notlage!

Top News 24.11.2023, Julia Berg

BdSt zum Nachtragshaushalt 2023

Die Ampel-Regierung hat einen Nachtragshaushalt für 2023 angekündigt, um bereits geleistete, aber verfassungswidrige Ausgaben im Nachhinein zu legalisieren. Im Raum steht ein Nachtrags-Volumen von rund 45 Milliarden Euro. Das betrifft vor allem schuldenfinanzierte Ausgaben des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Finanzierung der Energiepreisbremsen.

Hierfür muss 2023 abermals die Schuldenbremse in den Notlagenmodus geschaltet werden, um die kreditfinanzierten WSF-Transfers rückwirkend für das laufende Jahr verfassungsrechtlich abzusichern. Im Klartext: Am Ende des Jahres soll rückwirkend festgestellt werden, das am Anfang des Jahres eine Notlage vorlag – in unseren Augen gleichfalls eine zweifelhafte Finanzakrobatik.

Grundgesetz achten – solide Haushalte sind Pflicht!

Die Folge: Seit 2020 läuft die grundgesetzliche Schuldenbremse nunmehr durchgängig im Krisenmodus und lässt deutlich überhöhte Schulden zu. Für den Haushalt 2024 muss deshalb die Maxime gelten: Zurück zur Schuldenbremse! Denn die Flucht in eine Dauer-Notlage, womit viele in der Ampel-Koalition liebäugeln, befreit die Politik leichtfertig von überfälligen Sparentscheidungen und echter Prioritätensetzung. Zur Erinnerung: Die Karlsruher Richter haben die Schuldenbremse gestärkt und damit die Politik verpflichtet, solide Haushalte aufzustellen und die Generationengerechtigkeit zu wahren. Eine Dauer-Notlage lässt den Staatsschuldenberg von rund 2.500 Milliarden Euro jedoch weiter explodieren und widerspricht am Ende dem Geist der Schuldenbremse!

Viele offene Fragen noch zu klären

Der Bund der Steuerzahler fordert die Bundesregierung zugleich auf, zusammen mit dem Nachtragshaushalt 2023, vollständige Transparenz über die Folgen des Karlsruher Richterspruchs herzustellen – auch im Rückblick. Bereits 2020 erfolgten verfassungsrechtlich zweifelhafte Finanzmanöver, die nach dem Karlsruhe-Urteil im Fokus stehen müssen. Bereits damals erhielt der Energie- und Klimafonds (jetzt: Klima- und Transformationsfonds) mehr als 26 Milliarden Euro Notlagen-Kredite überwiesen, die er in einer mehrjährigen Rücklage parkte. Auch weitere Sondervermögen, wie für die Digitale Infrastruktur und auch das seinerzeitige Konjunkturpaket, profitierten von diesen Manövern. Die Frage lautet: Trägt im Lichte des Urteils die Begründung zur Nutzung von Notlagen-Schulden abseits der unmittelbaren Bekämpfung der Pandemie-Folgen immer noch? War die Weiternutzung der Milliardentransfers nach 2020 verfassungskonform? Was ist mit dem Geld geschehen? Ist von diesen Kreditermächtigungen noch etwas übrig und muss nun „gelöscht“ werden? Kurzum lautet die zentrale Frage: Waren möglicherweise alle Haushalte seit 2020 zumindest in Teilen verfassungswidrig?

Diese Fragen muss die Regierung rasch beantworten. Die Politik muss sich jetzt in der Haushaltspolitik ehrlich machen – Bürger, Steuerzahler und Wähler haben ein Anrecht darauf!

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